Dritte Fortschreibung bzw. Neufassung des Wohnflächenkonzeptes der Stadt Goslar 2018
(Sitzungsvorlage 269/2018, Ratsbeschluss vom 23.10.18)
Das erste Wohnflächenkonzept der Stadt Goslar wurde nach der Grenzöffnung 1989 vom Rat der Stadt im Mai 1993 beschlossen, um für den damals prognostizierten Bedarf an Wohnraum ausreichend Wohnbauland vorzuhalten.
Die erste Fortschreibung des Wohnflächenkonzeptes erfolgte dann 2002 zur Anpassung der vorzuhaltenden Baugebiete an den zwischenzeitlich gesunkenen Wohnraumbedarf.
Die zweite Fortschreibung des Wohnflächenkonzeptes 2012 basierte auf dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept Goslar 2025“ und zeigte die städtebaulich sinnvollen Wohnstandorte in Goslar für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf.
Am 01.01.2014 fusionierten dann die Städte Goslar und Vienenburg.
Daraufhin wurde das ISEK Goslar 2025 fortgeschrieben und ergänzt um das Stadtgebiet von Vienenburg (Ratsbeschluss 20.06.17, SV 2017/117).
Parallel wurde der Flächennutzungsplan der Stadt Goslar (in den Grenzen bis 31.12.13) aktualisiert, digitalisiert und neugefasst.
Dieses Verfahren wird derzeit für den FNP der ehemaligen Stadt Vienenburg ebenfalls durchgeführt, um danach die beiden bis dahin selbständigen Pläne zusammenzufassen.
Das Wohnflächenkonzept Goslar 2012 wird sinnvollerweise nun bereits (zum dritten Mal) fortgeschrieben, um Vienenburg ergänzt und neugefasst zum Wohnflächenkonzept der Stadt Goslar 2018.
Die in Punkt 4 des Wohnflächenkonzeptes 2018 dargestellten „Standorte für potentielle Wohngebiete bis 2030“ sollen bauleitplanerisch für die Bebauung vorbereitet werden, sofern das nicht bereits geschehen ist.
Demzufolge sind diese Standorte zunächst im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Goslar bzw. FNP der ehem. Stadt Vienenburg als Wohnbauflächen auszuweisen und danach in daraus entwickelten Bebauungsplänen rechtsverbindlich festgelegt.
Sollten Probleme bei der bauleitplanerischen Umsetzung in der vorgeschlagenen zeitlichen Abfolge eintreten und zu Verzögerungen führen, können nach Möglichkeit zeitlich nachfolgende Verfahren vorgezogen werden.