Stadtteil Ohlhof - Luftaufnahme

Entwicklungskonzepte zum Wohnen

Wohnflächenkonzept

Stadtteil Jürgenohl - Luftaufnahme

Das erste Wohnflächenkonzept der Stadt Goslar wurde nach der Grenzöffnung 1989 vom Rat der Stadt im Mai 1993 beschlossen, um für den damals prognostizierten Bedarf an Wohnraum ausreichend Wohnbauland vorzuhalten.

Die erste Fortschreibung des Konzeptes erfolgte 2002 zur Anpassung der vorzuhaltenden Baugebiete an den zwischenzeitlich gesunkenen Wohnraumbedarf. Nach Fertigstellung des ISEKs 2025 erfolgte die zweite Fortschreibung und zeigte die städtebaulich sinnvollen Wohnstandorte in Goslar für die nächsten 10 bis 15 Jahre auf.

Nach der Fusion der Städte Goslar und Vienenburg in 2014 und veränderten Rahmenbedingungen wurde in einer dritten Fortschreibung das Konzept 2018 neu aufgestellt.

Die Standorte für potentielle Wohngebiete bis 2030 sollen die Grundlage für die weitere Bauleitplanung darstellen.

Wohnungsmarktkonzept

Wohnungsmarktkonzept

Wohnen ist ein Grundbedürfnis und elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge für die Menschen in unserem Land. Die soziale Wohnraumförderung ist daher wesentlich für das Angebot an bezahlbaren Wohnungen. 

Das Land Niedersachsen schafft mit dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG), der  Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (DVO-NWoFG) sowie mehreren Durchführungsrichtlinien dafür die Grundlage. Dabei können grundsätzlich sowohl Neubau als auch Sanierung im Bestand (energetisch, Barrierefreiheit) förderfähig sein.

Zu den Fördervorausetzungen gehört auch, dass ein Bedarfsnachweis durch ein Wohnraumversorgungskonzept vorliegt. Dieses Konzept muss mindestens eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsprognose für den örtlichen Wohnungsmarkt enthalten, darunter Aussagen zur Versorgung mit sozial gefördertem Wohnraum und zum Neubaubedarf sowie Zielsetzungen, Handlungsempfehlungen und Maßnahmen für die örtliche Wohnraumversorgung.

Die Zuständigkeit der Wohnraumförderung für das Stadtgebiet Goslar übernimmt seit 2014 der Landkreis Goslar im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit. 

Auf Grundlage des vorliegenden Wohnungsmarktkonzeptes können Anträge auf Wohnraumförderung über die Kreisverwaltung an die NBank gestellt werden.

Ansprechperson

Stadt Goslar - Fachdienst StadtplanungLars Michel

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Tel.: +49 5321 704-527

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