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15. Februar: Stichtag für bestimmte Steuern und Abgaben

Unter anderem sind Grundbesitzabgaben und Hundesteuer zu zahlen

Am 15. Februar werden bestimmte Steuern und Abgaben, wie beispielsweise die Grundbesitzabgaben und die Hundesteuer, fällig. Diese sind rechtzeitig zu überweisen. Nur, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge automatisch abgebucht.

Kontakt und weitere Informationen

Stadt Goslar - PressestelleDaniela Siegl

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Pressesprecherin

Tel.: +49 5321 704 226 Fax: 05321-7041226

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