Mit einem Beschluss des Rates der Stadt Goslar vom 24. Juni wurden wichtige Anpassungen zum städtischen Förderprogramm Stadtgrün³ vorgenommen. Ziel ist es, die Fördermittel aus dem Gesamtförderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“ noch besser auszuschöpfen und mehr Projekte zur Begrünung und Entsiegelung im Stadtgebiet zu ermöglichen. Die Frist zur Bewilligung von Anträgen wurde vom 25. Juli bis zum 26. September 2025 verlängert. Damit bleibt mehr Zeit, um geplante Projekte zur Begrünung, Entsiegelung oder Dachgestaltung einzureichen. Auch der Zeitraum, in dem geförderte Maßnahmen umgesetzt und abgerechnet werden können, wurde ausgeweitet. Die Frist endet hier nicht mehr am 31. August, sondern erst am 31. Oktober 2025. Darüber hinaus wurde die bisher geltende finanzielle Obergrenze für die Förderung pro Quadratmeter aufgehoben. Bisher waren Maßnahmen zur Entsiegelung mit maximal 20 Euro pro Quadratmeter und Dachbegrünungen mit 30 Euro pro Quadratmeter bezuschusst worden. Die Aufhebung dieser Begrenzung erleichtert künftig den Mittelabfluss und schafft mehr Flexibilität bei der Projektplanung. Weitere fachliche Informationen – auch zu der Förderrichtlinie – sowie die Antragsunterlagen gibt es unter www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/stadtgruen3.
Die Stadt Goslar unterstützt seit einem guten Jahr die Bemühungen ihrer Bürgerinnen und Bürger, ihre Immobilien zu begrünen: Hierzu stellt sie im Rahmen des Bundesförderprogrammes „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren (ZIZ)“ Fördermittel und Beratung nach Maßgabe dieser Richtlinie zur Verfügung und förderte Maßnahmen im Sinne der Förderrichtlinie bisher mit bis zu 50 Prozent. Gefördert werden Dach-, Fassaden und Innenhofbegrünungen in der historischen Altstadt innerhalb der Wallanlagen, damit sich im dort dicht besiedelten Goslarer Innenstadtgebiet das lokale Stadtklima verbessern kann. Das Förderprogramm richtet sich an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte mit Vollmacht. Bei Eigentümergemeinschaften ist für die Aufnahme in das Förderprogramm ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Weitere fachliche Informationen – auch zu der Förderrichtlinie – sowie die Antragsunterlagen gibt es unter www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/stadtgruen3.
Unter dem Motto „Stadtgrün³“ soll die Förderung dazu beitragen, die sommerliche Hitzebelastung zu verringern, die Staubbindung zu verbessern und die Luftfeuchtigkeit zu erhöhen. Weitere positive Aspekte ergeben sich durch eine dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser auf Dächern und in einer Entlastung von Kanalisation, Kläranlage und Vorflutern durch begrünte und damit entsiegelte Höfe. Mit der Schaffung grüner Oasen und der Erschließung neuer Freiräume werden zusätzlich auch die Wohnumfelder attraktiver. Dadurch werden nicht nur das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt. Auch ein sozialer – interkultureller und generationsübergreifender – Austausch zwischen den Nutzerinnen und Nutzern wird so gefördert. Die Begrünungsmaßnahmen verbessern und attraktivieren im Fazit das Stadtbild und steigern zusätzlich die Artenvielfalt und Biodiversität.