Die Stadtverwaltung hat eine wichtige Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich des Schulzentrums in der Wachtelpforte und der Bornhardtstraße ergriffen: Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler wurde in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eingeführt. Die Regelung ist zunächst befristet und gilt bis zum vollständigen Rückbau des bisherigen Schulgebäudes. Während dieser Zeit wird die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch regelmäßige Kontrollen sichergestellt. Im Zuge des Rückbaus wird auch die Neuordnung der Wegeverbindungen für die Schülerinnen und Schüler geprüft. Anschließend erfolgt eine Bewertung, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung weiterhin erforderlich ist.
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