Fotokalender Lieblingsort

Fotokalender Lieblingsort

Mach mit beim Fotokalender für das Sanierungsgebiet Jürgenohl!

Du hast tolle Fotos aus dem Sanierungsgebiet und deiner Nachbarschaft? Dann werde Teil unseres Fotokalenders. Schicke uns deine Lieblingsorte - ob Architektur, Natur oder Alltagsszenen - und mit etwas Glück erscheint dein Bild im Kalender für das nächste Jahr.

Jetzt mitmachen und dein Foto bis zum 31.08.2025 an foto@goslar.de senden!

 

Teilnahmebedingungen

1. Durchführung Fotokalender „Lieblingsort Jürgenohl“, Geltungsbereich der Teilnahmebedingungen, Einverständniserklärung

1.1 Die Stadt Goslar (Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar, Deutschland, E-Mail: Stadt-Goslar-3.1.3(at)goslar.de) ruft die Bürgerschaft dazu auf Fotos für die Aktion Fotokalender unter dem Motto „Lieblingsort Jürgenohl“ einzusenden mit dem Ziel die schönsten Fotos in einem Kalender zu veröffentlichen.

Die Teilnahme an der Aktion Fotokalender und dessen Durchführung richten sich nach den folgenden Bestimmungen.

1.2 Ansprechpartner und verantwortlich für die Planung und Durchführung der Aktion zum Fotokalender „Lieblingsort Jürgenohl“ ist der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar.

1.3 Durch die Teilnahme bestätigt der/die Teilnehmer/in, dass er/sie

  • sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt,
  • damit einverstanden ist, dass sein/ihr Foto im Rahmen der Aktion zum Fotokalender „Lieblingsort Jürgenohl“ sowie der hiermit zusammenhängenden Berichterstattung zu redaktionellen und werblichen Zwecken auf den digitalen Plattformen der Stadt Goslar (Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram, Internetseite) und im Stadtteilbüro in der Danziger Straße 53 veröffentlicht wird
  • sich insbesondere im Fall der Auswahl des Fotos für den Kalender damit einverstanden erklärt, dass sein/ihr Foto im Fotokalender, in der Stadtteilzeitung Jürgenohl Journal, im Abschlussbericht des Sanierungsgebietes, auf der Webseite der Stadt Goslar
    (www.goslar.de/wirtschafts-und-zukunftsort/stadtentwicklung/staedtebaufoerderung/ juergenohl), den Social-Media-Kanäle Facebook und Instagram sowie Pressemitteilungen der Stadt Goslar veröffentlicht wird.
  • Hinweis: Bitte beachten Sie, dass im Internet veröffentlichte Bilder weltweit zugegriffen werden und sie von jedermann heruntergeladen, gespeichert und mit anderen Daten zusammengeführt werden können.

2. Teilnahmevoraussetzungen, Teilnahme an der Fotoaktion und Einräumung von Nutzungsrechten

2.1 Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 14 Jahren. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur mit Einwilligung durch eine(n) Erziehungsberechtigte(n) möglich. Bei Zusendung von Fotos an die Funktionsemailadresse foto@goslar.de wird das Einverständnis zur Teilnahme widerlegbar vermutet. Die minderjährigen Teilnehmenden erklären, dass sie im Falle einer Auswahl des eingesendeten Fotos die Zustimmung des/der Erziehungsberechtigten auf Anforderung in schriftlicher Form nachreichen.

2.2 Die Teilnahme an der Aktion ist ausschließlich per E-Mail unter Angabe des Namens und des Aufnahmeortes möglich. Die Zusendung von mehreren Fotos ist möglich. Fotos müssen folgendes Format aufweisen: Auflösung 300 dpi, farbig.

2.3 Das Thema der Aktion zum Fotokalender „Lieblingsort Jürgenohl“ lautet: Die schönsten Orte oder Lieblingsplätze im Sanierungsgebiet „Jürgenohl“ sind gesucht.

2.4 WICHTIG: Es werden nur Fotos für den Kalender zugelassen, die keine erkennbaren Personen abbilden. Zudem dürfen die eingereichten Fotos nicht als beleidigend, gewaltverherrlichend, belästigend, rassistisch, volksverhetzend, ausländerfeindlich, rechtsradikal, pornografisch anzusehen sein.

2.5 Mit der Zusendung erklärt und versichert der/die Teilnehmer/in, dass das zugesandte Foto selbst aufgenommen wurde bzw. zu dessen Nutzung er/sie befugt ist und das Foto die in den Ziffern 2.1, 2.2, 2.3 und 2.4 genannten Anforderungen erfüllt.

2.6 Der/die Teilnehmer/in räumt der Stadt Goslar im Fall der Auswahl seines/ihres Fotos für den Kalender unentgeltlich die räumlich, zeitlich und inhaltlich uneingeschränkten, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an dem eingesandten Bild zum Zwecke der Präsentation auf den digitalen Plattformen der Stadt Goslar, der Berichterstattung in sämtlichen sozialen Netzwerken der Stadt Goslar, sowie in den Newslettern und Pressemitteilungen der Stadt Goslar sowie dem Fotokalender ein.

2.7 Die Einverständniserklärung zur Weiterverarbeitung/Veröffentlichung der/des Bildes mit Namen und Aufnahmeort sowie der kostenlosen Nutzung durch die Stadt Goslar im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Jürgenohl“ wird automatisch durch Teilnahme an der Aktion zum Fotokalender erteilt.

3. Aktionszeitraum, Auswahl und Abwicklung

3.1 Der Einsendeschluss für den Fotokalender ist am 31.08.2025 um 23:59 Uhr.

3.2 Unter den zugesandten Bildern aller Teilnehmenden, die die in Ziff. 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, werden 13 Fotos vom Quartiersmanagement Ibis Institut und der Stadtverwaltung für den Kalender ausgewählt.

3.3 Die Teilnehmenden werden per E-Mail benachrichtigt, wenn von ihnen eingesendete Fotos ausgewählt werden. Wenn Fotos nicht ausgewählt werden, werden keine Absagen verschickt.

3.4 Aus der Teilnahme bzw. dem Zusenden der Fotos ergibt sich kein Anspruch auf Veröffentlichung.

4. Haftungsbeschränkungen

4.1 Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar übernimmt keine Garantie oder Gewähr für die Verfügbarkeit und Funktion der E-Mail-Adresse foto@goslar.de. Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar behält sich vor, die Aktion zum Fotokalender (auch ohne vorherige Ankündigung) ganz oder teilweise einzustellen oder den Zugang hierzu ganz oder teilweise einzuschränken, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer/innen gegenüber dem Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar entstehen.

4.2 Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar ist für das Verhalten und die im Rahmen der Aktion zum Fotokalender durch die Teilnehmer/innen publizierten Fotos und sonstigen Informationen und Inhalte nicht verantwortlich und macht sich diese nicht zu Eigen. Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar ist ferner nicht zu deren Prüfung verpflichtet, behält sich jedoch vor, deren Veröffentlichung rückgängig zu machen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.

4.3 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

5. Datennutzung

5.1 Die Stadt Goslar erfasst Ihre personenbezogenen Daten damit Sie an der Aktion zum Fotokalender „Lieblingsort Jürgenohl“ teilnehmen können.

5.2 Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus Art.6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Daten erhalten wir direkt von Ihnen.

5.3 Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im erforderlichen Umfang ausschließlich zur Abwicklung und Durchführung der Aktion zum Fotokalender gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

5.4 Weiterhin erfolgt eine Weitergabe Ihrer Daten nur, wenn eine Rechtsgrundlage dies notwendig macht, dies gestattet oder durch Ihre Beauftragung die Weitergabe erforderlich ist.

5.5 Der Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar speichert Ihre Daten (Name, Vorname, Emailadresse und eingesendeten Fotos) bis ein Jahr nach Veröffentlichung des Fotokalenders.

5.6 Jede/r Teilnehmer/in kann jederzeit Auskunft über seine/ihre beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten sowie deren Berichtigung, Löschung, Einschränkung oder Sperrung verlangen. Ein Recht auf Datenübertragbarkeit ist nur gegeben, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sollte er/sie im Nachhinein Einwände gegen die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner Daten haben, kann er/sie seine/ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen beim Fachdienst Stadtplanung der Stadt Goslar einreichen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen, wahlweise per E-Mail an Stadt-Goslar-3.1.3(at)goslar.de oder per Post an Stadt Goslar Fachdienst Stadtplanung, Charley-Jacob-Straße 3, 38640 Goslar. Weiterhin können Beschwerden bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover eingereicht werden.

Ansprechpersonen

Stadt Goslar - Fachdienst StadtplanungLena Behnke

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Städtebauförderung

Tel.: +49 5321 704-562

E-Mail schreiben

Ibis InstitutSylvia Hadam

Danziger Straße 5338642 Goslar

Quartiersmanagement

Mobil: 0151 40393126

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