Aktuelles

Zum 01.07.2019 wurde im gesamten Stadtgebiet Goslars ein Gästebeitrag eingeführt, den es bisher nur im Stadtteil Hahnenklee gab. Sie können sich die Gästebeitragssatzung als pdf-Dokument downloaden.

Vielleicht kennen Sie den bisherigen Kurbeitrag, der üblicherweise von Kurorten erhoben wird. Im Zuge einer Gesetzesänderung wurde in 2017 der Begriff von Kurbeitrag in Gästebeitrag geändert. Weiterhin wurde auch für sog. sonstige Tourismusgemeinden die Möglichkeit eröffnet, den Gästebeitrag zu erheben – die Stadt Goslar hat davon Gebrauch gemacht.

HATIX

Der Landkreis Goslar führt zum 01.01.2020 das Harzer Urlauberticket „HATIX“ ein.

Mehr Informationen zur Funktionsweise und zum Geltungsbereich für das HATIX-Urlauberticket...

Wie hoch ist der Gästebeitrag?

In Goslar liegt der Beitrag pro volljähriger Person/pro Übernachtung bei 2,30 EUR. Für Kinder und Jugendliche wird kein Gästebeitrag erhoben. Ein verminderter Beitragssatz von 1,15 EUR gilt nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen, Messen und vergleichbaren Veranstaltungen wenn eine Teilbefreiung vom Gästebeitrag gegeben ist. Ansonsten ist auch hier der volle Beitragssatz von 2,30 EUR zu zahlen. Eine Befreiung oder Teilbefreiung kann via Antrag bei der GOSLAR marketing gmbh bis sieben Werktage vor Anreise unter Vorlage von Belegen über Ort, Programm, Pausenzeiten etc. der jeweiligen Veranstaltung gestellt werden.

Wofür wird der Gästebeitrag verwendet?

Die Besucher Goslars können sich an zahlreichen Sehenswürdigkeiten erfreuen, wie z. B. das Weltkulturerbe Rammelsberg, die Kaiserpfalz und das Goslarer Museum sowie eine Reihe von Veranstaltungen erleben. Hierfür entstehen Kosten, die bisher aus allgemeinen Finanzmitteln gezahlt wurden. Nunmehr ist es möglich, den Aufwand für Einrichtungen und Veranstaltungen teilweise über den Gästebeitrag zu refinanzieren. Wer einen Gästebeitrag zahlt, erhält eine Gästkarte mit der verschiedene Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können.

Wer darf den Gästebeitrag erheben?

Den Gästebeitrag darf die Stadt Goslar auf Basis einer rechtsgültigen Satzung erheben. Der Rat der Stadt Goslar hat diese am 21.05.2019 beschlossen. Die Stadt Goslar bedient sich als Unterstützung für die Veranlagung des Gästebeitrages einer Tochtergesellschaft, der GOSLAR marketing gmbh. Sie finden diese direkt am Marktplatz von Goslar. Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen für Fragen zur Verfügung.

Wer zahlt den Gästebeitrag?

Der Gästebeitrag wird von den Übernachtungsgästen Goslars gezahlt, die nicht Einwohner dieser Stadt sind, also ortsfremde Personen. Der Gästebeitrag wird pro volljähriger Person und pro Übernachtung berechnet. In Goslar sind grundsätzlich alle Erwachsene gästebeitragspflichtig. Die Satzung beinhaltet aber Ausnahmen von der Beitragspflicht, z. B. für Personen, die aus beruflichen Gründen in Goslar übernachten, z. B. hauptberuflich tätige Künstler, Musiker, Monteure usw. Diese sind nicht beitragspflichtig. Weitere Befreiungsgründe sind im § 3 der Satzung zu lesen. Schwerbehinderte und deren Begleitperson unterliegen nicht der Befreiung. Fragen Sie bitte in Einzelfällen Ihre Vermieterin/Ihren Vermieter, auch die GOSLAR marketing gmbh ist gern behilflich. Personen, die keinen Gästebeitrag bezahlen müssen, erhalten keine Gästekarte, die die Vergünstigungen inkludiert.

Wo wird der Gästebeitrag gezahlt?

Wer als Feriengast nach Goslar kommt, muss sich generell nicht direkt um die Zahlung des Gästebeitrages kümmern – das erledigt Ihre Vermieterin/Ihr Vermieter. Die Höhe des Gästebeitrages wird von Ihnen errechnet und an die Stadt Goslar abgeführt.

Besteht eine Verpflichtung, den Gästebeitrag zu zahlen?

Auf Grundlage einer vom Rat beschlossenen Gästebeitragssatzung besteht die gesetzliche Pflicht, den Gästebeitrag zu zahlen. Die Abgabe des Gästebeitrages ist darüber hinaus im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz niedergeschrieben

Was geschieht, wenn kein Gästebeitrag gezahlt wird?

Wer in einem gästebeitragspflichtigen Ort übernachtet und sich weigert, den Gästebeitrag zu bezahlen, nicht unter die Ausnahmen fällt oder von einem Befreiungstatbestand betroffen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses ist im allgemeinen höher als der Gästebeitrag und müsste zusätzlich gezahlt werden.

Welche Vorteile beinhaltet die Gastkarte?

Gästebeitragspflichtigen Personen wird von der Vermieterin/dem Vermieter eine Gästekarte ausgehändigt. Diese Gästekarte beinhaltet verschiedene Vergünstigungen, wie z.B.

  • Ermäßigter Eintritt in der Kaiserpfalz und am Museumsufer: Goslarer Museum & Zinnfigurenmuseum
  • Ermäßigter Eintritt zum Weltkulturerbe Rammelsberg inkl. Museum und Stollen
  • Ermäßigungen auf die Stadtführung "1.000 Schritte durch die Altstadt"
  • Ermäßigter Eintritt im Schwimmbad Aquantic
  • Ermäßigungen für ausgewählte Veranstaltungen in Goslar und Hahnenklee
  • Ermäßigte und z. T. kostenlose geführte Wanderungen in Hahnenklee oder bspw. Kräuterwanderungen mit dem Harzklub
  • Zahlreiche Vergünstigungen in Cafés, Restaurants und Geschäften
  • Kostenfreier Eintritt zu Konzerten, Heimatstuben u.v.m.
  • Vergünstigter Eintritt zu Minigolfplätzen, Solethermen, Freizeitparks, Bowlingbahnen u.v.m.
  • Kostenfreie Busfahrten mit dem HATIX-Urlauberticket

Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Erlebnisheft entnehmen, das mit der Gästekarte ausgehändigt wird.

Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Gästekarte wenden Sie sich bitte an die GOSLAR marketing gmbh. Gleiches gilt, sofern Sie eine zusätzlich Gästekarte benötigen.

Ansprechpartner

  • GOSLAR marketing gmbh: Nathalie Kruth, Tel. 05321-780611, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 Für Vermieter zum Download:

Die wichtigsten Fragen & Antworten für Sie zusammengefasst:

Muss der Beherbergungsbetrieb den Gästebeitrag überhaupt erheben?

  • Ja, siehe Satzung und Nds. Kommunalabgabegesetz

Kann die Nutzung des elektronischen Gästebeitragsabrechnungssystems vorgegeben werden?

  • Ja, siehe Satzung

Sind Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen beitragspflichtig?

  • Ja, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben

Wie geht der Wohnungsgeber mit Übernachtungsgästen um, die die Gästebeitragszahlung verweigern?

  • Empfehlung lautet: Hinweis auf rechtliche Folgen und Meldung des Gastes an die GOSLAR marketing gmbh

Was passiert mit den Übernachtungsgästen, die die Gästebeitragszahlung verweigern?

  • Das weitere Verfahren erfolgt durch die Stadt Goslar (Ordnungswidrigkeit = Bußgeldverfahren)

Dürfen die Gästedaten, die in das elektronische  Gästebeitragsabrechnungssystem eingegeben wurden überhaupt gespeichert werden?

  • Ja, laut Meldegesetz. Auf den Gästekarten ist auch ein Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung.

Können die Gästekarten auch per PDF verschickt werden zum Selbstausdrucken?

  • Nein, aktuell ist es nicht vorgesehen oder gar möglich die Gästekarte als PDF zu erstellen.

Muss bei einem rein beruflichen Aufenthalt (auch über mehrere Wochen hinweg inkl. der Wochenenden) eine Gästekarte ausgestellt werden?

  • Nein, in der Regel reisen „Monteure“ an den Wochenenden nach Hause. Sollten die genannten Personen an einem Wochenende in Goslar bleiben, muss keine Gästekarte ausgestellt werden. Es wird auch kein Erlebnisheft ausgegeben.

Hat die GOSLAR marketing gmbh Zugriff auf die Gästedaten?

  • Nein. Der Vermieter loggt sich mit seinen Daten im Meldeclient an und gibt die Gästemeldung ein. Die GMG kann vom System feratel Deskline aus nicht auf den Bereich Gästemeldung in den  Meldeclients zugreifen. (Daten sind anonymisiert)

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