Zum 01.07.2019 wurde im gesamten Stadtgebiet Goslars (ausgenommen Hahnenklee) ein Gästebeitrag eingeführt. Sie können die Gästebeitragssatzung als pdf-Dokument downloaden.
HATIX
Der Landkreis Goslar führt zum 01.01.2020 das Harzer Urlauberticket „HATIX“ ein.
Mehr Informationen zur Funktionsweise und zum Geltungsbereich für das HATIX-Urlauberticket...
Der Gästebeitrag wird von allen volljährigen Übernachtungsgästen Goslars gezahlt, die nicht Einwohner dieser Stadt sind. Der Gästebeitrag wird pro Erwachsenen und pro Übernachtung berechnet. In Goslar sind grundsätzlich alle erwachsenen Personen beitragspflichtig. Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen unterliegen keiner Befreiung! Die Satzung beinhaltet aber Ausnahmen; z.B. für Personen, die aus rein beruflichen Gründen in Goslar übernachten (z.B. Monteure). Diese Gäste müssen keinen Gästebeitrag entrichten, werden dennoch im System erfasst. Ein weiterer Befreiungsgrund ist laut Satzung §3 wenn Teilnehmer/-innen eines berufsbezogenen Seminars, Tagung, Messe oder vergleichbarer Veranstaltungen bei denen keine Möglichkeit zur Benutzung der touristischen Einrichtungen oder Inanspruchnahme der Veranstaltung im Sinne von §1 Abs. 1 der Gästebeitragssatzung, in Goslar übernachten. Diese Gäste können auf Antrag eine Befreiung oder Reduzierung des Gästebeitrags erwirken. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen direkt Ihren Gastgeber oder die GOSLAR marketing gmbh an. Personen, die keinen Gästebeitrag entrichten, erhalten keine Gästekarte und können somit nicht die Vorzüge und Vergünstigungen in Anspruch nehmen. In Goslar liegt der Beitrag pro volljähriger Person/ pro Übernachtung bei 2,30 EUR. Für Kinder und Jugendliche wird kein Gästebeitrag erhoben. Ein verminderter Beitragssatz von 1,15 EUR gilt nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen, Messen und vergleichbaren Veranstaltungen, wenn eine Teilbefreiung vom Gästebeitrag gegeben ist. Ansonsten ist auch hier der volle Beitragssatz von 2,30 EUR zu zahlen. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen direkt Ihren Gastgeber oder die GOSLAR marketing gmbh an. Wer als Übernachtungsgast nach Goslar kommt, muss sich in der Regel nicht selbst um die Abwicklung des Gästebeitrags kümmern. Ihr Gastgeber vereinnahmt den Gästebeitrag und stellt Ihnen die Gästekarte aus. Eine Ausnahme gilt nur für Wohnmobilisten, die außerhalb des Campingplatzes übernachten. Bitte melden Sie sich in der Tourist Information unter 05321 – 780611 oder per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Die Besucher Goslars können sich an zahlreichen Sehenswürdigkeiten erfreuen, wie z. B. das Weltkulturerbe Rammelsberg, die Kaiserpfalz und das Goslarer Museum sowie eine Reihe von Veranstaltungen erleben. Hierfür entstehen Kosten, die bisher aus allgemeinen Finanzmitteln gezahlt wurden. Nunmehr ist es möglich, den Aufwand für Einrichtungen und Veranstaltungen teilweise über den Gästebeitrag zu refinanzieren. Wer einen Gästebeitrag zahlt, erhält eine Gästekarte mit der verschiedenen Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Den Gästebeitrag darf die Stadt Goslar auf Basis einer rechtsgültigen Satzung erheben. Der Rat der Stadt Goslar hat diese am 21.05.2019 beschlossen. Die Stadt Goslar bedient sich als Unterstützung für die Veranlagung des Gästebeitrags einer Tochtergesellschaft, der GOSLAR marketing gmbh. Die GOSLAR marketing gmbh wurde beauftragt als Verwaltungshelfer die Abwicklung rund um das Thema Gästebeitrag durchzuführen und wird als erster Ansprechpartner für Übernachtungsgäste sowie Gastgeber gehandelt. Die GOSLAR marketing gmbh finden Sie im Historischen Rathaus. Gerne stehen Ihnen die Kolleginnen dort für Fragen zur Verfügung. Auf Grundlage der vom Rat beschlossenen Gästebeitragssatzung besteht die gesetzliche Pflicht den Gästebeitrag bei Ihrem Gastgeber zu entrichten. Wohnmobilisten, die außerhalb des Campingplatzes übernachten, möchten sich bitte in der Tourist Information unter 05321 – 780611 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden. Die Abgabe des Gästebeitrags ist darüber hinaus im Niedersächsischen Kommunalabgabegesetz niedergeschrieben. Die im Rahmen der Ausstellung der Gästekarte erhobenen Daten werden, entsprechend den Datenschutzrichtlinien, nach 4 Jahren automatisch gelöscht. Wer in einem gästebeitragspflichtigen Ort übernachtet und sich weigert, den Gästebeitrag zu bezahlen, nicht unter die Ausnahmen fällt oder von einem Befreiungstatbestand betroffen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses ist im Allgemeinen höher als der Gästebeitrag und müsste zusätzlich gezahlt werden.Wer zahlt Gästebeitrag?
Wie hoch ist der Gästebeitrag?
Wofür wird der Gästebeitrag gezahlt?
Wofür wird der Gästebeitrag verwendet?
Wer darf den Gästebeitrag erheben?
Besteht eine Verpflichtung den Gästebeitrag zu zahlen und was geschieht mit den Daten?
Was geschieht, wenn kein Gästebeitrag gezahlt wird?
Welche Vorteile beinhaltet die Gastkarte?
Gästebeitragspflichtigen Personen wird von der Vermieterin/dem Vermieter eine Gästekarte ausgehändigt. Diese Gästekarte beinhaltet verschiedene Vergünstigungen, wie z.B.
- Ermäßigter Eintritt in der Kaiserpfalz und am Museumsufer: Goslarer Museum & Zinnfigurenmuseum
- Ermäßigter Eintritt zum Weltkulturerbe Rammelsberg inkl. Museum und Stollen
- Ermäßigungen auf die Stadtführung "1.000 Schritte durch die Altstadt"
- Ermäßigter Eintritt im Schwimmbad Aquantic
- Ermäßigungen für ausgewählte Veranstaltungen in Goslar und Hahnenklee
- Ermäßigte und z. T. kostenlose geführte Wanderungen in Hahnenklee oder bspw. Kräuterwanderungen mit dem Harzklub
- Zahlreiche Vergünstigungen in Cafés, Restaurants und Geschäften
- Vergünstigter Eintritt zu Minigolfplätzen, Solethermen, Freizeitparks, Bowlingbahnen u.v.m.
- Kostenfreie Busfahrten mit dem HATIX-Urlauberticket
Eine vollständige Übersicht der Vergünstigungen können Sie dem Erlebnisheft entnehmen, das Ihnen mit der Gästekarte ausgehändigt wird.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Gästekarte wenden Sie sich bitte an die GOSLAR marketing gmbh. Gleiches gilt, sofern Sie eine zusätzlich Gästekarte benötigen.
Die wichtigsten Fragen & Antworten für Sie zusammengefasst:
In Goslar liegt der Beitrag pro volljähriger Person/ pro Übernachtung bei 2,30 EUR. Für Kinder und Jugendliche wird kein Gästebeitrag erhoben. Ein verminderter Beitragssatz von 1,15 EUR gilt nur für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an berufsbezogenen Seminaren, Tagungen, Messen und vergleichbaren Veranstaltungen, wenn eine Teilbefreiung vom Gästebeitrag gegeben ist. Ansonsten ist auch hier der volle Beitragssatz von 2,30 EUR zu zahlen. Bitte sprechen Sie in diesen Fällen direkt Ihren Gastgeber oder die GOSLAR marketing gmbh an. Ja, siehe Gästebeitragssatzung §6 Abs. 2 Ja, laut Meldegesetz. Auf den Gästekarten ist auch ein Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung. Nein. Der Gastgeber loggt sich mit seinen Daten im Meldeclient an und gibt die Gästemeldung ein. Die GMG kann vom System feratel aus nicht auf den Bereich Gästemeldung in den Meldeclients zugreifen. (Daten sind anonymisiert) Meldung des Gastgebers an die GOSLAR marketing gmbh; weiteres Verfahren erfolgt über die Stadt Goslar (Ordnungswidrigkeit = Bußgeldverfahren) Seit dem 01.07.2022 müssen auch die beruflich bedingten Aufenthalte in Goslar gemeldet werden. Eine Zahlung des Gästebeitrags ist allerdings nicht erforderlich; der Gast gilt als befreit. Ja, zum Erhebungsgebiet gehören alle Stadtteile (außer Hahnenklee). Tagungsteilnehmer können laut Gästebeitragssatzung §3d eine Befreiung oder Reduzierung des Gästebeitrags auf Antrag erwirken. Ansonsten müssen sie den Beitrag in voller Höhe leisten. Nein, aktuell ist es nicht möglich die Gästekarte als PDF zu erstellen und zu versenden. Die Gästekarte erhält ihre Gültigkeit erst mit Druck auf das dafür vorgesehene Papier (inkl. HATIX Logo).Wie hoch ist der Gästebeitrag?
Muss ich den Gästebeitrag bei meinem Gastgeber bezahlen?
Muss ich meine Daten dem Gastgeber zur Erstellung der Gästekarte zur Verfügung stellen?
Dürfen die Gästedaten, die in das elektronische Gästebeitragsabrechnungssystem eingegeben wurden, überhaupt gespeichert werden?
Hat die GOSLAR marketing gmbh Zugriff auf die Gästedaten?
Was passiert, wenn ich die Zahlung des Gästebeitrags verweigere?
Muss ich als beruflich bedingter Gast mich ebenso melden und den Gästebeitrag bezahlen?
Muss ich als Tagungsteilnehmer auch gemeldet werden, wenn die Tagung in einem anderen Stadtteil stattfindet?
Können die Gästekarten auch per PDF verschickt werden zum Selbstausdrucken?
Ansprechpartner
- GOSLAR marketing gmbh: Angelique Becker, Tel. 05321-780611, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Vermieter zum Download:
- Informationsschreiben für Gäste zur Einführung des Gästebeitrags
- Englisches Informationsschreiben für Gäste zur Einführung des Gästebeitrags
Kostenfrei Bus fahren im Harz mit der Gästekarte
Gäste, die in Goslar Urlaub machen und übernachten, erhalten eine Gästekarte. Die Gästekarte mit dem HATIX-Logo gilt gleichzeitig als kostenloser Fahrschein für alle Buslinien im gesamten Harz, inklusive alle Stadtbusse (Landkreis Goslar, Landkreis Harz, Landkreis Mansfeld-Südharz). Bei Fahrtantritt ist dem Fahrer ein gültiges Ausweisdokument, z. B. ein Personalausweis, vorzulegen.
Interaktiver Liniennetzplan