Das Förderprogramm unterstützt die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Pop-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen, Gastronomie, Hybridformen) in den Leerständen zu etablieren.
Im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens „Aufruf an Eigentümer:innen von leerstehenden Gewerbeimmobilien“ werden von der Stadt Goslar, wenn möglich, vier leerstehende Gewerbeimmobilien angemietet, die nach Durchführung eines zweiten Wettbewerbsverfahrens („Aufruf für Nachnutzungskonzepte für gewerbliche Leerstände“) anschließend an Nachnutzer:innen weitervermietet werden.
Alle weiteren Voraussetzungen zur Teilnahme sowie den Ablauf der beiden Verfahren entnehmen Sie bitte den zum Download bereitstehenden Richtlinien.
Start des Wettbewerbsverfahrens „Aufruf an Eigentümer:innen von leerstehenden Gewerbeimmobilien“:
Sie sind Eigentümer:in einer Gewerbeimmobilie? Dann haben Sie vom 10.01.-23.01.2023 die Möglichkeit, sich mit Ihrem Leerstand zu bewerben.
Hierzu steht Ihnen ein Bewerbungsformular zum Download zur Verfügung. Senden Sie dieses sowie die weiteren dort angegebenen Dokumente bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
- Bewerbungsformular Wettbewerb
- Merkblatt zum Wettbewerb „Aufruf an Eigentümer:innen von leerstehenden Gewerbeimmobilien“
- Richtlinie: Auswahl und Anmietung von Leerständen
- Richtlinie: Auswahl von Nutzungskonzepten zur Weitervermietung
Bitte beachten Sie sowohl die Richtlinie als auch das Merkblatt zum Wettbewerb.
Für inhaltliche Rückfragen steht Ihnen Frau Skrollan Born (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 05321-704-314) aus dem Fachdienst Wirtschaftsförderung und strategische Entwicklung zur Verfügung.