Das Förderprogramm unterstützt die vorübergehende Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen, mit dem Ziel, zukunftsfähige, frequenzbringende Nutzungen (z.B. Start-Ups, Pop-Ups, Kultur- und Bildungsangebote, gemeinwohlorientierte Initiativen, Gastronomie, Einzelhandel, Hybridformen) in den Leerständen zu etablieren.
Im Rahmen des abgeschlossenen Wettbewerbsverfahrens „Aufruf an Eigentümer:innen von leerstehenden Gewerbeimmobilien“ wurden durch die Fachjury 6 Leerstände ausgewählt.
Im Rahmen eines zweiten Wettbewerbsverfahrens sollen die Leerstände nun an Nachnutzer:innen weitervermietet werden.
Start des Wettbewerbsverfahrens „Aufruf für Nachnutzungskonzepte für gewerbliche Leerstände“
Sie haben eine kreative Idee zur Nachnutzung eines Leerstands? Dann haben Sie vom 15.02.2023-14.03.2023 die Möglichkeit, sich mit Ihrem Konzept zu bewerben.
Hierzu steht ein Bewerbungsformular zum Download bereit. Senden Sie dieses sowie Ihre Konzeptbeschreibung bitte als PDF an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die einzelnen Exposés der Immobilien stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.
- Exposé Schuhhof 3
- Exposé Marktstraße 2
- Exposé Hokentraße 11
- Exposé Hokentraße 12
- Exposé Fischemäkerstraße 6
- Exposé Fischemäkerstraße 6a
- Bewerbungsformular Wettbewerb
- Merkblatt zum Wettbewerb „Aufruf an Eigentümer:innen von leerstehenden Gewerbeimmobilien“
- Richtlinie: Auswahl und Anmietung von Leerständen
- Richtlinie: Auswahl von Nutzungskonzepten zur Weitervermietung
Für Besichtigungstermine der Immobilien oder eine Zusendung der Grundrisse melden Sie sich gern unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder bei Frau Skrollan Born (05321-704-314).
Alle weiteren Voraussetzungen zur Teilnahme sowie den Ablauf der beiden Verfahren entnehmen Sie bitte den zum Download bereitstehenden Richtlinien. Bitte beachten Sie sowohl die Richtlinie als auch das Merkblatt zum Wettbewerb.