Einführung der elektronischen Vergabe (E-Vergabe)

Mit Inkrafttreten der neuen europäischen Vergaberichtlinien werden die öffentlichen Auftraggeber verpflichtet, die elektronische Vergabe (E-Vergabe) einzuführen. Die Umsetzung in nationales Recht soll bis zum 18.04.2016 erfolgen. Mit der Umstellung auf die elektronische Vergabe soll eine komplett digitale und rechtssichere Abwicklung von Vergabeverfahren erreicht werden.

Wir möchten daher frühzeitig über den Verfahrensweg zur Einführung der E-Vergabe bei der Stadt Goslar informieren.

In einer "Phase 1" beschränkt sich die Stadt Goslar zunächst darauf, die Bekanntmachung von Ausschreibungen und die Vergabeunterlagen in digitaler Form auf der Plattform von "subreportELVis" zur Verfügung zu stellen. Nach einer einmaligen und kostenlosen Registrierung der Bieter/Bewerber, steht die Plattform zur Einsichtnahme der Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung. Bei Interesse an einer Ausschreibung erhält der Bieter/Bewerber die Unterlagen über einen kostenpflichtigen Download. Für dieses Verfahren ist keine zusätzliche Software und der Bieter/Bewerber geht keine vertragliche Bindung ein.

Die Bearbeitung des Angebotes kann anschließend vom PC aus mit dem vom System zur Verfügung gestellten Programm vorgenommen werden. Die Übersendung der Angebote an die Stadt Goslar erfolgt zunächst weiterhin in Papierform.

In einer späteren "Phase 2" wird dann auch die elektronische Abgabe von Angeboten mit einer elektronischen Signatur möglich sein.

Durch die schrittweise Einführung der E-Vergabe haben sowohl die Auftragnehmer sowie auch die Auftraggeber die Möglichkeit, sich an die digitale Vergabe zu gewöhnen und mit ihr zu arbeiten.

In den beschriebenen Umstellungsphasen bietet das Team von "supreport" den Bietern/Bewerbern eine kostenlose intensive Beratung und Begleitung an.

Informationen, ob und welche öffentlichen Ausschreibung anstehen, werden weiterhin über die üblichen Informationsdienste veröffentlicht und können auf der Seite der Stadt Goslar eingesehen werden.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.