Das Ingenieurbüro Helmert führt im Auftrag der Stadt Goslar die Mobilitätsbefragung 2025 durch. Durch einen Auftragsverarbeitungsvertrag ist vertraglich gewährleistet, dass bei der Durchführung der Befragung die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich auf DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit. e), da die Erhebung von Grundlagendaten zum Zweck der kommunalen Verkehrsplanung im öffentlichen Interesse liegt.
Die Auswertung der Befragungsdaten erfolgt anonym und nach Gruppen zusammengefasst (z. B. nach Altersgruppen, Verkehrsarten, Reisezwecke). Ortsangaben werden direkt in der Auswertungsdatenbank auf Ebene von Stadtteilen kodiert. Die Angabe von Namen ist in keinem Punkt der Befragung vorgesehen. Die Stichprobendaten (Anrede, Titel, Familienname, Anschrift) werden ausschließlich für den Druck und Versand der Anschreiben dem beauftragten Ingenieurbüro Helmert zur Verfügung gestellt. Eine Rückverfolgung der Daten und Identifikation einzelner Personen ist nicht möglich.
Die Daten werden nur zur Ermittlung des Verkehrsverhaltens erfasst und nicht für andere Zwecke weiterverwendet. Sie werden von der Stadt Goslar im Rahmen der Haushaltsbefragung nur einmal kontaktiert. Die Teilnahme an der Haushaltsbefragung ist freiwillig.