Überschwemmungsgebiete im Stadtgebiet Goslar
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind Überschwemmungsgebiete jene Flächen, die zwischen oberirdischen Gewässern und Deichen oder Hochufern liegen sowie sonstige Gebiete, die bei Hochwasser eines oberirdischen Gewässers überschwemmt oder durchflossen bzw. für die Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden.
Überschwemmungsgebiete werden gesetzlich einheitlich für ein Bemessungsereignis, welches statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, definiert.
Die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten sowie die vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten dienen dem vorbeugenden Hochwasserschutz. Durch das Wissen, welche Gebiete bei Hochwasser überschwemmt werden könnten, lassen sich schon im Vorfeld Maßnahmen ergreifen, die mögliche Schäden so gering wie möglich halten.
Informationen zu allen Überschwemmungsgebieten im Stadtgebiet Goslar
Über die interaktiven Umweltkarten des Niedersächsischen Umweltministeriums können Sie nähere Informationen zu allen Überschwemmungsgebieten im Stadtgebiet Goslar erhalten.
Mehr erfahren Sie unter folgendem Link:
Interaktive Umweltkarte - Überschwemmungsgebiete
Innerhalb von Überschwemmungsgebieten (welche durch Verordnung festgesetzt oder vorläufig gesichert sind) gelten bestimmte Nutzungseinschränkungen sowie Verbote der Bebauung und der Bodenaufbringung. Daher sind Vorhaben in Überschwemmungsgebieten auch genehmigungspflichtig. Diese Restriktionen sollen dazu beitragen, Gefahren bei Hochwasser zu verringern und die Funktion der Hochwasserrückhaltung nachhaltig zu gewährleisten.
Ein Antrag auf Genehmigung ist rechtzeitig vor Beginn des geplanten Vorhabens bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Goslar (UWB) zu stellen.
Hierzu gehören insbesondere folgende Vorhaben:
- Umbruch von Grünland in Ackerland
- Errichtung/Veränderung von baulichen Anlagen
- Anlage von Baum- oder Strauchpflanzungen
- Lagerung von Stoffen
Die wasserbehördliche Genehmigung darf jedoch nur erteilt werden, wenn das geplante Vorhaben den Hochwasserabfluss voraussichtlich nicht beeinträchtigt und kein Retentionsvolumen verloren geht bzw. sich die zu erwartenden Beeinträchtigungen in geeigneter Weise ausgleichen lassen.
Eigentümer von Flächen in Überschwemmungsgebieten können sich gerne über weitere Verbote aber auch Genehmigungsmöglichkeiten von Vorhaben auf ihren Flächen bei der UWB erkundigen.
Überschwemmungsgebiet (ÜSG) - Verordnungen & Übersichtskarten
Kontakt
Rammelsberger Straße 238640 Goslar