Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 115 Fax: 05321 704-445
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Europawahl am 9. Juni
Am 9. Juni findet auch in der Stadt Goslar die Wahl zum Europäischen Parlament statt.
Goslarer Bürgerinnen und Bürger – wahlberechtigt sind alle Deutschen ab 16 Jahren (und EU-Bürger, die einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben) – können im Wahllokal oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Die Briefwahlunterlagen können unter folgendem Link beantragt werden:
Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Beim Bürgerentscheid am 7. April geht es um die Frage: Sind Sie beim Neubau der Veranstaltungshalle im Kaiserpfalzquartier gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Baukosten? Die Verteilung der Abstimmungsbenachrichtigungsbriefe für den Bürgerentscheid hat am 7. März begonnen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Ergebnis des Bürgerentscheids.
Bitte folgen Sie dem angebenen Link auf die externe Seite:
Wahlergebnisse Bürgerentscheid 2024
Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
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