Die als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannte Altstadt von Goslar ist reich an privaten und öffentlich genutzten Baudenkmalen.
Das gesamte Areal innerhalb der historischen Stadtbefestigung steht unter Denkmalschutz.
Auch außerhalb des Kerngebietes und in den Stadtteilen finden sich zahlreiche Baudenkmäler, die eine besondere historische oder ortsbildprägende Stellung einnehmen.
Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Goslar insbesondere für den Vollzug des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. Hiernach sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und sie im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Für alle denkmalrelevanten Maßnahmen ist vor Baubeginn eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Die Prüfung der Anträge und Erteilung der Genehmigung liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Die Beratung ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches. Baurechtliche und denkmalfachliche Fragen können im Vorfeld erörtert werden.