Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung und –gestaltung. Sie ist zweistufig und besteht aus dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen. Die Gemeinde ist jedoch dabei nicht völlig frei. Übergeordnete Vorgaben der Raumordnung und höherrangige Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen müssen beachtet werden.
Der Flächennutzungsplan ist eine Art Vorbereitungsplan für das gesamte Gemeindegebiet. Er zeigt in groben Zügen, wie die Stadt sich in Zukunft entwickeln soll. Bebauungspläne gelten nur für Teile des Gemeindegebietes und konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Sie legen fest, was genau auf diesen Flächen gebaut werden darf. Der Flächennutzungsplan ist lediglich behördenverbindlich, der Bebauungsplan jedoch allgemein rechtsverbindlich.