Altstadt - östlicher Teil
Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren
Als Teil des UNESCO-Weltkulturerbe bildet die Altstadt von Goslar einen bedeutenden touristischen Anziehungspunkt. Darüber hinaus ist die Altstadt nicht nur eine attraktive Wohngegend, sondern auch das Zentrum des innerstädtischen Handels und der Dienstleistungen. Neben bedeutenden Einzeldenkmälern bestimmen vor allem die rund 1500 historischen Wohngebäude das Bild der Altstadt. Ein zentrales Anliegen der Stadt Goslar liegt in dem Erhalt dieses städtebaulichen Denkmals.
In der östlichen Altstadt wurde im Rahmen einer Voruntersuchung ein besonderer Entwicklungsbedarf festgestellt. Schwerpunkte sind der Erhalt sowie die Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes zur Aufwertung des Wohnumfeldes und des Stadtbildes. Nach erfolgreichem Antrag wurde das Gebiet "Altstadt - östlicher Teil" 2016 in die Städtebauförderung aufgenommen, im Jahr darauf wurden mit der städtischen Förderrichtlinie und der Sanierungssatzung die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung privater Baumaßnahmen geschaffen. Das Gebiet wurde zudem 2020 im Südwesten erweitert.
Öffentliche Maßnahmen
Stadtbildgestaltung und deren Wahrnehmung durch die Bewohnerschaft haben eine entscheidende Bedeutung für die Nachhaltigkeit der städtebaulichen Erneuerung. Die Aufwertung des öffentlichen Raumes und die Gebäudemodernisierung stehen in einem engen Zusammenhang. Die wenigen Freiräume im Gebiet sind wichtige Räume für Aufenthalt, Kommunikation und Begegnung. Sie tragen zur Identitätsbildung und zum Wiederkennungswert der östlichen Altstadt bei.
Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt – östlicher Teil“ umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen. Dazu gehören auch öffentlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Umgestaltung am Breiten Tor, aber auch die Aufwertung des Moritz-von-Sachsen-Platzes.
Private Maßnahmen
Private Eigentümerinnen und Eigentümer werden bei Baumaßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude unterstützt. Dazu können bei der Stadt Goslar Zuschüsse aus der Städtebauförderung beantragt werden. Ein Vordruck für die Beantragung steht zum Download zur Verfügung. Für die Beratung ist die Niedersächsische Landesgesellschaft mbH (NLG) als treuhänderischer Sanierungsträger beauftragt.
Neben den Zuschüssen kann im Sanierungsgebiet die erhöhte steuerliche Absetzung nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Steuerbescheinigung ist ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt Goslar. Die gebührenpflichtige Bescheinigung wird von der Stadt Goslar nach Beantragung ausgestellt.
Verfügungsfonds
Zur aktiven Beteiligung und Mitwirkung der Bewohnerschaft wurde 2019 ein Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet eingerichtet. Daraus können Zuschüsse für Projektideen zur Belebung der östlichen Altstadt beantragt werden. Förderfähig sind beispielsweise Projekte zur Stärkung der Nachbarschaft oder des Umweltbewusstseins, aber auch Workshops zur Aufwertung der östlichen Altstadt, Mitmachaktionen oder Festivitäten.
Sanierungsbeirat
Der Sanierungsbeirat ist ein ehrenamtliches Gremium, das den Stadterneuerungsprozess begleitet und die Aufgabe der Vermittlung zwischen der Stadt Goslar und den Bürgerinnen und Bürgern innehat. Die Sitzungen des Sanierungsbeirats sind öffentlich und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.
Sanierungsbeiratssitzungen 2024
- 20. November 2024 um 17:00 Uhr im Sitzungsraum 01.004
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Ansprechpersonen
Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
Städtebauförderung
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Arndtstraße 1930167 Hannover
Sanierungsträger
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