Sachverhalt:
Für das ehemalige Stadtgebiet Goslar besteht ein Betriebsführungsvertrag für die Planung, den Bau und die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung mit der Harzenergie GmbH & Co. KG. Dieser Vertrag wurde im Rahmen der Fusion oder der Konzessionsneuvergabe aus vergaberechtlichen Gründen nicht auf das ehemalige Stadtgebiet der Stadt Vienenburg ausgedehnt. Die Unterhaltung erfolgte bisher durch den Betriebshof unter Hinzuziehung einer örtlichen Elektroinstallationsfirma er Betriebshof kann aus personellen Gründen seit längerem nur noch Teilleistungen wie das Auswechseln von Leuchtmitteln erbringen. Gleichzeitig bedingt der Wechsel auf LED-Technik eine höhere Fehleranfälligkeit etwa infolge von Spannungsschwankungen und Kabelbeschädigungen. Die Leistungen sollen daher für einen Zeitraum von drei Jahren an eine geeignete Elektroinstallationsfirma vergeben werden um künftig eine zeit- und fachgerechte Unterhaltung und Sanierung in den genannten Ortsteilen sicherzustellen.
Zur Erzielung günstigerer Konditionen sowie zur Optimierung der Arbeitsabläufe wird die Vergabe für einen dreijährigen Zeitraum als sinnvoll angesehen.
Für die vorgesehenen Maßnahmen sind im Haushalt 2024 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2025 – 2026 die erforderlichen Mittel eingestellt.
Nach Nr. 4.4.1 der Dienstanweisung für die Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Goslar und deren Eigenbetriebe – Vergaberichtlinien (VRL) – ist bei mehrjährigen Verträgen ein vorheriger Ratsbeschluss zur Sicherstellung der Mittelverfügbarkeit herbeizuführen.