Gesetzliche Grundlage
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ Art 3. Abs.2 Grundgesetz
So steht es in unserer Verfassung. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist damit ein Grundsatz auf dem aufgebaut werden kann und muss. Es genügt jedoch nicht, Gleichstellung im Gesetz zu verankern, wenn diese nicht Realität ist. Geschlechterstereotype, Rollenvorstellungen und -erwartungen hemmen die Gesellschaft im Hinblick auf tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Um Gleichberechtigung in allen Bereichen unserer Gesellschaft zu verwirklichen, wurde der Grundsatz-Artikel deshalb 1994 durch folgenden Zusatz ergänzt:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Hierin besteht die Aufgabe der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten: Sie berät und unterstützt die Verwaltung und den Stadtrat darin, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine Anlaufstelle für die Bevölkerung und Bedienstete der Stadtverwaltung in Anliegen zu Gleichstellung der Geschlechter.
Es ist wichtig, die Menschen gezielt auf Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts aufmerksam zu machen. In der Zukunft soll die Gleichstellung der Geschlechter im Bewusstsein aller Mitglieder der Gesellschaft verankert sein. Nur durch Bewusstmachen und Bewusstwerden kann das Handeln der Menschen und somit die gesellschaftlichen Strukturen verändern.
Charley-Jacob-Str. 338640 Goslar
Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
Tel.: +49 5321 704-304
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