Selbstschutz und Notfallvorsorge
Kommt es auf Grund von starken Unwetterereignissen zu Überschwemmungen, Stromausfällen oder anderen Schäden, kann nicht allen Bürgern und Bürgerinnen gleichzeitig geholfen werden.
Die Rettungskräfte können nicht überall und zur selben Zeit zur Stelle sein und müssen letzlich auch Prioritäten treffen, um Leib und Leben zu schützen und Gefahren zu reduzieren.
Deshalb ist es umso wichtiger, wenn man genau weiß, wie man sich in Krisensituationen erst einmal selbst helfen kann.
Jede und jeder Einzelne kann sich im Rahmen der Selbsthilfe vorsorglich absichern und / oder auch auf die Hilfe von Nachbarn und anderen Personen setzen.
Diese erste Phase der Selbsthilfe muss so wirksam und geeignet sein, dass die Zeit bis zum Eintreffen organisierter Hilfskräfte gefahrlos überbrückt werden kann.
Für alle Fälle kurz erklärt: Was ist Selbstschutz?
Ein Hausbrand? Hochwasser und Stromausfall? Oder eine Pandemie? In Deutschland können wir uns darauf verlassen, in Notsituationen Hilfe zu erhalten: zum Beispiel von der Feuerwehr, den Hilfsorganisationen oder dem THW. Doch bei einer großflächigen und sehr schweren Katastrophe können die Rettungskräfte nicht überall gleichzeitig sein. Dann ist es gut zu wissen, wie Sie sich selbst – und andere – schützen können.
Wie kann ich mich vorbereiten?
Bevölkerungsschutz funktioniert nur, wenn sich die Menschen vor einer Notsituation ausreichend informieren, um auf mögliche Ausfälle von Bestandteilen der Infrastruktur vorbereitet zu sein.
Wenn in der Notsituation nichts mehr funktioniert, dienen Feuerwehrgerätehäuser als sogenannte „Leuchttürme“. Hier erhalten Betroffene auch bei einer längeren Stromsperre wichtige Informationen.
Für die Bevölkerungsinformation ist die Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bkk.bund.de) einschlägig. Hier gilt der Grundsatz, wer vorbereitet ist, kann sich und seinen Mitmenschen helfen, bis Rettungskräfte eintreffen. Die Bundesregierung empfiehlt daher allen Menschen, für die erste Zeit in einer Notlage selbst vorzusorgen. Dieser Empfehlung schließt sich die Stadt Goslar ausdrücklich an.
Welche Vorräte anlegen?
Wer auf mögliche Einschränkungen bestens vorbereitet sein möchte, legt sich bedarfsgerechte Vorräte an. Eine gut durchdachte Vorratshaltung beschränkt sich hierbei nicht nur auf Essen, Trinken und Hygieneartikel.
Mit den folgenden fünf Punkten sind Sie im Notfall für die erste Zeit gut aufgestellt:
- Essen und Trinken für zehn Tage (zwei Liter Flüssigkeit & 2.200 kcal pro Person und Tag)
- eine allgemeine Hausapotheke & Dauermedikamente für 10 Tage
- Hygieneartikel (Seife, Zahnpasta, WC-Papier usw.)
- für den Energieausfall (Kerzen, Streichhölzer, Reservebatterien usw.)
- Rundfunkgerät mit Batteriebetrieb oder Kurbelradio (um Informiert zu bleiben)
Für alle Fälle kurz erklärt: Wie funktioniert Bevorratung?
Bevorratung ist ein wichtiger Teil der privaten Notfallvorsorg. Doch wie sieht ein guter Notvorrat aus und welche Punkte sollten bei der persönlichen Zusammenstellung beachtet werden? Das BBk gibt Ihnen Tipps - damit Sie für alle Fälle vorbereitet sind!
Notfallvorsorge
Wer auf mögliche Einschränkungen bestens vorbereitet sein möchte, legt sich bedarfsgerechte Vorräte an. Eine gut durchdachte Vorratshaltung beschränkt sich hierbei nicht nur auf Essen, Trinken und Hygieneartikel.
Mit den folgenden fünf Punkten sind Sie im Notfall für die erste Zeit gut aufgestellt:
Informationen zum Herunterladen zum Thema Selbstschutz und Selbsthilfe
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Erfahren Sie, wie Sie sich auf verschiedene Notsituationen vorbereiten können, z.B. mit einem Vorrat an Lebensmitteln und Getränken (in DGS).
Video: Bundesamt für Bevölkerungsschutz u. Katastrophenhilfe
Weiterführende Informationen
Weiterführende und umfangreichere Informationen finden Sie immer aktuell auf den Seiten des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Hier der direkte Weg zu verschiedenen Themenbereichen:
- Startseite Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Bereich Warnung und Vorsorge/Warnmittel und die richtigen Verhaltensweisen
- Das Bundesamt – Informationen für Kinder zwischen sieben und zwölf Jahren
- Vorratskalkulator – den persönlichen Vorrat für 1 bis 28 Tage berechnen
- Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung/Informationen zur Ernährungsvorsorge
116 117 oder 112? - Die richtige Nummer im richtigen Moment
Wann sollte die 116 117 angerufen werden?
Anrufende, die außerhalb der Praxissprechzeiten akut erkrankt sind, erhalten bei der 116 117 eine medizinische Ersteinschätzung durch die Mitarbeitenden der Leitstelle des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes der KVN. Am Ende der Befragung wird den Anrufenden die richtige Versorgung empfohlen: Die Hilfesuchenden können warten, bis die Praxis wieder öffnet. Alternativ können sie mit einem Beratungsarzt/einer Beratungsärztin telefonieren. Oder die Patientinnen und Patienten werden in einer der 68 KVN-Bereitschaftsdienstpraxen vorstellig.
Bei immobilen Personen und entsprechender medizinischer Indikation kommt der fahrende Hausbesuchsdienst nach Hause. In der Nacht können Hausbesuche auch bei Menschen ohne Immobilität und bei entsprechender medizinischer Indikation erfolgen, falls die Behandlung keinen Aufschub duldet, aber eine Vorstellung im Krankenhaus nicht erforderlich ist. Notfälle werden direkt an die Rettungsdienste weitergeleitet.
Wann sollte die 112 angerufen werden?
Die Nummer 112 ist die richtige Telefonnummer, wenn sich der Patient oder die Patientin in einer lebensgefährlichen Situation befindet, die sich meist plötzlich ergibt, zum Beispiel:
- Bewusstseinsverlust
- lebensgefährliche Verletzungen, etwa durch einen Autounfall
- Brustschmerzen
- Atemnot
- ein Sturz aus großer Höhe
Informationsfilm „Wen rufst du im Notfall an“
Der folgende Film erklärt, wann welche Notfallnummer gewählt werden sollte – und wann nicht.
Ein Film der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) und des Niedersächsischen Städtetages (NST).