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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung gegenüber den Verzicht auf das Prädikat „Staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“ für den Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese zu erklären.
  2. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, einen Antrag auf Anerkennung des Ortsteils Hahnenklee-Bockswiese als „Staatlich anerkannter Luftkurort“ nach § 1 Abs. 2 Nr. 13 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) vom 22. April 2005 i. d. F. vom 30. Juni 2017 zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Bescheid vom 22.12.2010 wurde der Stadt Goslar, Ortsteil Hahnenklee-Bockswiese zuletzt das Prädikat „Staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort“ verliehen. Mit Schreiben des Nds. Wirtschaftsministeriums vom 07.10.2021 wurde die Stadt Goslar in der Folge darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Kur- und Erholungsorten (KurortVO) vom 22. April 2005 (Nds. GVBl. S. 124), zuletzt geändert am 30.06.2017 (Nds. GVBl. S. 235), die staatliche Anerkennung des Prädikats nach zehn Jahren überprüft wird.

 

Die Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen erfolgt anhand eines Erhebungsbogens, der von der Stadt Goslar auszufüllen und nebst erforderlicher Unterlagen einzureichen war sowie einer Ortsbegehung unter Mitwirkung des Beirats für Kurorte.

Der Erhebungsbogen sowie alle zum Nachweis erforderlichen Unterlagen wurden dem Nds. Wirtschaftsministerium am 22.07.2022 zur Verfügung gestellt. Nach einer entsprechenden Vorprüfung erfolgte die Begehung vor Ort im Frühjahr 2023.

 

Bei dieser Überprüfung wurden erhebliche Mängel festgestellt und der Stadt Goslar wurde mit Bescheid vom 25.04.2023 aufgegeben, diese Mängel durch Erfüllung verschiedener Auflagen bis zum 30.04.2024 abzustellen.

 

Zu den Auflagen gehörten:

  • Klimatherapeut/in / Klimatherapeutische Anwendungen
    • Klimatherapeutisch ausgebildetes Fachpersonal zur Begleitung der verordneten Therapien und Sicherstellung der indikationsbezogenen Umsetzung.
    • Es ist zwingend, dass mindestens ein/e zertifizierte Klimatherapeut/in dauerhaft vor Ort vorhanden ist.
  • Vorhaltung geeigneter und betreuter Einrichtungen, um adäquate klimatherapeutische Anwendungen zu ermöglichen und durchzuführen.
    • Die notwendigen Qualitätsstandards werden nicht erfüllt.
    • Entsprechende Räumlichkeiten sowie ein auf die Klimatherapie abgestimmtes Angebot sind künftig vorzuhalten.
  • Allgemeines Erscheinungsbild Kurhaus / Kurmittelhaus / Außenbereich / Klimapavillon
    • Kurhaus, Kurmittelhaus, Klimapavillon und der Außenbereich hinter dem Kurhaus machen einen ungepflegten Eindruck.
    • Insgesamt bieten die o.g. Bereiche wenig bis keine Aufenthaltsqualität, laden nicht zum Verweilen ein und entsprechen nicht den Qualitätsstandards eines Kurortes.
    • Die Mängel sind abzustellen und eine Attraktivierung herzustellen.
  • Diätausschuss
    • regelmäßige Treffen von Ärzten, Therapeuten, Verantwortliche aus Politik und Verwaltung, etc.
    • Zur Qualitätssicherung und -verbesserung der Kurerfolge sowie weiterer für den Kurbetrieb erforderlichen Angebote ist ein Diätausschuss, mit mindestens halbjährlichen Zusammenkünften, zu gründen. Die Treffen sind zu dokumentieren und nachzuweisen.
  • Barrierefreie Toiletten
    • Das Vorhalten öffentlich zugänglicher und barrierefreier Toiletten ist zwingender Bestandteil eines Kurortes. Sie müssen in ausreichender Anzahl vorhanden, durch entsprechende Beschilderung leicht auffindbar und nutzbar sein.
    • Die einzige, barrierefreie und öffentlich zugängliche Toilette befindet sich im Kurhaus und ist in einem nicht hinnehmbaren Zustand. Hier ist schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen und eine gefährdungsfreie Nutzung zu ermöglichen. (Anmerkung: entsprechende Renovierungsarbeiten wurden beauftragt und durchgeführt.)
    • Eine barrierefreie Toilette reicht für den Kurortstatus nicht aus. Es muss mindestens eine weitere barrierefreie Toilette vorhanden, öffentlich zugänglich und durch eine entsprechende Ausschilderung leicht auffindbar sein.
  • Räumlichkeiten zur Mediennutzung mit Internetzugang
    • Es gibt für Gäste weder einen Raum zur Mediennutzung mit Internetzugang, noch besteht die Möglichkeit der Ausleihe von Tablets oder Laptops.
    • Es muss mindestens ein internetfähiges Gerät vorgehalten und zur Ausleihe angeboten werden.

 

  • Zertifizierte Tourist-Info
    • Zum Zeitpunkt der Überprüfung war das Zertifikat abgelaufen. (Anmerkung: Das Zertifikat wurde vorgelegt.)
  • Klimatherapiekonzept
    • Zur künftigen und dauerhaften Sicherstellung des Kurerfolges, ist ein klimatherapeutisches Konzept zu erstellen. Hierin sind gemäß der Auflagen, alle notwendigen baulichen Maßnahmen mit Art, Umfang und Zeitplan darzustellen,
    • Insbesondere Planungen zur künftigen Nutzung des ehemaligen Kurmittelhauses sind zu benennen.
    • Ebenso ist das medizinisch-therapeutische Angebot zu erläutern.

 

r den Fall der Nichterfüllung der genannten Auflagen wurde die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens angekündigt. In Ergänzung hierzu wurde seitens des Ministeriums die Empfehlung ausgesprochen, auf das bestehende Prädikat zu verzichten und stattdessen eine staatliche Anerkennung als Luftkurort anzustreben.

 

Die Stadt Goslar hat in der Folge in Zusammenarbeit mit der HTG untersucht, ob die angeführten Mängel durch geeignete Maßnahmen nachhaltig zu beheben seinnnten. Im Rahmen der regelmäßig zu leistenden Berichterstattung über die einzelnen Sachstände gegenüber dem Nds. Wirtschaftsministerium wurde jedoch deutlich, dass die geforderten Maßnahmen weder in dem vorgegebenen Zeitraum umgesetzt, noch dauerhafte Lösungen zu finden sein werden. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die einen staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurort ausmachenden Kureinrichtungen und -angebote nicht mehr vorhanden sind. Der einem staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurort zugrunde liegende Leitgedanke für Entwicklungen sowie Erhalt und Schaffung von Kurangeboten wurde und wird in Hahnenklee-Bockswiese nicht mehr verfolgt. In der Folge ist zudem auch eine entsprechende Nachfrage dieser Angebote kaum noch wahrnehmbar.

Die Anstrengungen, die es bedürfte, um den Anforderungen an einen staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurort wieder gerecht zu werden und diesen auch wieder mit entsprechender Außenwirkung zu etablieren erscheinen aussichtslos.

 

Durch den Verzicht auf das Prädikat staatlich anerkannter Heilklimatischer Kurort gilt ab dem Zeitpunkt der Aberkennung bei dem Gästebeitrag ein Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 % anstatt der bisherigen 7 %.

 

Einer Anerkennung als staatlich anerkannter Luftkurort scheint vor dem Hintergrund ähnlich lautender zu erfüllender Voraussetzungen (u. a. Luftqualitätswert) nach bisheriger Aussage des Ministeriums kein Hinderungsgrund entgegen zu stehen.

 

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Anlage/n:

- Finanzielle Auswirkungen

- Zukunftsfähigkeit der Vorlage einschl. wirtschaftlicher Bewertung

 

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