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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Betreuungsangebote und die damit verbundenen Qualitätsstandards in den Kindertagesstätten werden zum 01.08.2024 nachfrageorientiert angepasst. Die Anlage Anpassungen der Betreuungsangebote und Bereitstellung zusätzlicher bzw. Reduzierung von Personalstunden zum Kita-Jahr 2024/2025“ ist Bestandteil des Beschlussvorschlags.

 

  1. Mit Umsetzung der unter Ziffer 1 genannten Maßnahmen entstehen ab 2025 Minderaufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 42.315 € p.a. Demgegenüber stehen Mindererträge bei der Finanzhilfe in Höhe von 18.932 € p.a. Im Ergebnis verbleibt eine Minderbelastung des städtischen Haushalts von 23.383 € p.a.

 

  1. Der Minderaufwand 2024 bei den betreffenden städt. Kindertagesgruppen beläuft sich bei den Personalkosten auf 7.021 € und die Mindererträge bei der Finanzhilfe auf 3.089 €. Somit bleibt für den städtischen Haushalt eine Minderbelastung von 3.932 € in 2024.

 

  1. Die Anlage Auslaufende Betreuungsangebote zum 31.07.2025, sofern eine Mindestauslastung von 33% nicht erreicht wird“ ist ebenfalls Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

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Sachverhalt:

Hintergrund: Seit über zehn Jahren werden die Betreuungsangebote in den Goslarer Kindertagesstätten jährlich evaluiert. Infolgedessen wird eine Belegungsprognose mit Stand vom 01.02. für das folgende Kindertagesstättenjahr (ab 01.08.) für jede der aktuell 24 Goslarer Kindertagesstätten erstellt und ein möglicher Anpassungsbedarf zum folgenden Kitajahr ermittelt. Die Ergebnisse werden immer in der Arbeitsgruppe Grundsatzfragen Kindertagesstätten vorberaten.

 

Aktueller Anpassungsbedarf zum 01.08.2024. Der Anlage 1 (sog. gne Liste) sind die Anpassungen zu entnehmen, die die Verwaltung zum 01.08.2024 vorschlägt. Der aktuelle Anpassungsbedarf resultiert, wie bereits in den Vorjahren dargestellt, aus der veränderten Nachfrage nach Betreuungszeiten. Die Begründungen der einzelnen Anpassungen sind der Anlage zu entnehmen.

 

nftiger Anpassungsbedarf zum 01.08.2025. Die Anlage 2 (sog. rote Liste) enthält Betreuungsangebote, die zum 31.07.2025 automatisch eingestellt werden, sofern die Mindestauslastung von 33% auch in der Belegungsprognose 2025/26 nicht erreicht wird.

 

Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan 2024ff. Die ab dem 01.08.2024 wegfallenden Personalstunden belaufen sich auf 11,25 Wochenstunden bzw. 0,29 Vollzeitäquivalente. Diese reduzierten Stellenanteile werden in der Beratungs- und Änderungsliste zum Stellenplan 2025 berücksichtigt.

 

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2024. Bei den städtischen Kindertagesstätten belaufen sich die anteiligen Minderaufwendungen für die Monate August bis Dezember (5/12) bei den Personalkosten auf 7.021 €. Die anteiligen Mindererträge bei den Finanzhilfeleistungen betragen 3.089 €.

 

Die im Saldo entstehenden Minderaufwendungen für die Kindertagesstätten in freier und sonstiger Trägerschaft belaufen sich anteilig für die Monate August bis Dezember 2024 auf 5.812 €. Die Minderaufwendungen werden abschließend im Rahmen der Jahresrechnung 2024 im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet.

 

Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2025 ff. r die städtischen Kindertagesstätten fallen ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. Minderaufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 16.851 € bei gleichzeitigen Mindererträgen bei der Finanzhilfe in Höhe von 7.414 € an. Im Ergebnis ergibt sich ein Minderaufwand von 9.437 € p.a.

 

Im Jahr 2025 verringern sich die Ausgaben für die Kindertagesstätten in freier und kirchlicher Trägerschaft im Saldo um 13.946 € und zusätzlich sind einmalig Minderaufwendungen von 5.812 € aus den Jahresrechnungen 2024 zu berücksichtigen, so dass sich insgesamt ein Minderaufwand von 19.758 € ergibt.

 

Ab dem Haushaltsjahr 2025 entstehen Minderaufwendungen für alle Kindertagesstätten von jährlich 23.383 €.

 

Nachrichtlich: nftige Tarifabschlüsse sind hierbei nicht berücksichtigt. In der Kalkulation wurden die zurzeit nach dem Nds. Kindertagesstättengesetz festgeschriebenen Finanzhilfeleistungen für das Kindertagesstättenjahr 2024/25 berücksichtigt. Eine genaue Kostenaufteilung kann der Anlage 1 entnommen werden.

 

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Anlage/n:

- Finanzielle Auswirkungen

- Zukunftsfähigkeit der Vorlage einschl. wirtschaftlicher Bewertung

Anlage Anpassungen der Betreuungsangebote und Bereitstellung zusätzlicher bzw. Reduzierung von Personalstunden zum Kita Jahr 2024/2025“ (grüne Liste)

Anlage „Auslaufende Betreuungsangebote zum 31.07.2025, sofern eine Mindestauslastung von 33% nicht erreicht wird“ (rote Liste)

 

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