Sachverhalt:
Hintergrund: Seit über zehn Jahren werden die Betreuungsangebote in den Goslarer Kindertagesstätten jährlich evaluiert. Infolgedessen wird eine Belegungsprognose mit Stand vom 01.02. für das folgende Kindertagesstättenjahr (ab 01.08.) für jede der aktuell 24 Goslarer Kindertagesstätten erstellt und ein möglicher Anpassungsbedarf zum folgenden Kitajahr ermittelt. Die Ergebnisse werden immer in der Arbeitsgruppe Grundsatzfragen Kindertagesstätten vorberaten.
Aktueller Anpassungsbedarf zum 01.08.2024. Der Anlage 1 (sog. grüne Liste) sind die Anpassungen zu entnehmen, die die Verwaltung zum 01.08.2024 vorschlägt. Der aktuelle Anpassungsbedarf resultiert, wie bereits in den Vorjahren dargestellt, aus der veränderten Nachfrage nach Betreuungszeiten. Die Begründungen der einzelnen Anpassungen sind der Anlage zu entnehmen.
Künftiger Anpassungsbedarf zum 01.08.2025. Die Anlage 2 (sog. rote Liste) enthält Betreuungsangebote, die zum 31.07.2025 automatisch eingestellt werden, sofern die Mindestauslastung von 33% auch in der Belegungsprognose 2025/26 nicht erreicht wird.
Auswirkungen auf den städtischen Stellenplan 2024ff. Die ab dem 01.08.2024 wegfallenden Personalstunden belaufen sich auf 11,25 Wochenstunden bzw. 0,29 Vollzeitäquivalente. Diese reduzierten Stellenanteile werden in der Beratungs- und Änderungsliste zum Stellenplan 2025 berücksichtigt.
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2024. Bei den städtischen Kindertagesstätten belaufen sich die anteiligen Minderaufwendungen für die Monate August bis Dezember (5/12) bei den Personalkosten auf 7.021 €. Die anteiligen Mindererträge bei den Finanzhilfeleistungen betragen 3.089 €.
Die im Saldo entstehenden Minderaufwendungen für die Kindertagesstätten in freier und sonstiger Trägerschaft belaufen sich anteilig für die Monate August bis Dezember 2024 auf 5.812 €. Die Minderaufwendungen werden abschließend im Rahmen der Jahresrechnung 2024 im Haushaltsjahr 2025 abgerechnet.
Finanzielle Auswirkungen im Haushaltsjahr 2025 ff. Für die städtischen Kindertagesstätten fallen ab dem Haushaltsjahr 2025 ff. Minderaufwendungen bei den Personalkosten in Höhe von 16.851 € bei gleichzeitigen Mindererträgen bei der Finanzhilfe in Höhe von 7.414 € an. Im Ergebnis ergibt sich ein Minderaufwand von 9.437 € p.a.
Im Jahr 2025 verringern sich die Ausgaben für die Kindertagesstätten in freier und kirchlicher Trägerschaft im Saldo um 13.946 € und zusätzlich sind einmalig Minderaufwendungen von 5.812 € aus den Jahresrechnungen 2024 zu berücksichtigen, so dass sich insgesamt ein Minderaufwand von 19.758 € ergibt.
Ab dem Haushaltsjahr 2025 entstehen Minderaufwendungen für alle Kindertagesstätten von jährlich 23.383 €.
Nachrichtlich: Künftige Tarifabschlüsse sind hierbei nicht berücksichtigt. In der Kalkulation wurden die zurzeit nach dem Nds. Kindertagesstättengesetz festgeschriebenen Finanzhilfeleistungen für das Kindertagesstättenjahr 2024/25 berücksichtigt. Eine genaue Kostenaufteilung kann der Anlage 1 entnommen werden.