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Beratungsfolge

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Beschlussvorschläge:

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Goslar GmbH (SGG) für das Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 mit einer Bilanzsumme von 23.996.245,47 EUR und einem Jahresüberschuss von 53.736,70 EUR wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Das Geschäftsjahr 01.10.2022 bis 30.09.2023 schließt mit einem Jahresüberschuss von 53.736,70 EUR ab. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

  1. Die Vertreterinnen und der Vertreter der Stadt Goslar in der Gesellschafterversammlung der SGG werden beauftragt, dem Jahresabschluss mit der Maßgabe der Ziffer 2 zuzustimmen und der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat Entlastung zu erteilen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Beschlüsse ergehen nach § 138 Abs. 1 Satz 2 NKomVG; danach haben die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Goslar in Gesellschafterversammlungen die Interessen der Stadt Goslar zu vertreten und sind insoweit an die Beschlüsse des Rates gebunden.

 

Der Jahresabschluss der SGG zum 30.09.2023 ist durch die Wirtschaftsprüfungsprüfungsgesellschaft Höweler/Rischmann und Partner mbB geprüft worden. Als abschließendes Prüfergebnis hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 19.01.2024 den nachfolgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften, den §§ 157, 158 NKomVG und den §§ 29 ff. EigBetrVO und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gem. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Goslar hat den Bericht ausgewertet und mit Vermerk vom 29.02.2024 keine abweichenden Feststellungen getroffen.

 

Geschäftsverlauf

Auf Grund der vertraglichen Regelungen mit der Stadt Goslar und der vertraglichen Regelungen mit der EURAWASSER Betriebsführungsgesellschaft mbH (EWBG) bestehen sowohl für die Umsatzerlöse als auch für die bezogenen Fremdleistungen sichere Grundlagen für die Entstehung und Abrechnung der Erlöse und Aufwendungen. Anpassungen wird durch Preisanpassungsregelungen zeitnah Rechnung getragen. Der Betriebsführungsvertrag und der Dienstleistungsvertrag für den Bereich der Stadtentwässerung haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2030.

 

r die Finanzierung der Gesellschaft, insbesondere ihrer Investitionstätigkeit, wurde für die Geschäftsjahre 2014/15 bis 2019/20 ein Rahmenvertrag mit der Sparkasse Goslar/Harz (nach Fusion Sparkasse Hildesheim Goslar Peine) und der Nord/LB abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2019/20 wurde ein Rahmenvertrag mit der Helaba für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen.

 

Bei einer im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesteigerten Gesamtleistung (Umsatzerlöse nach Verminderung durch Entgelt-forfaitierung zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge) in Höhe von 9.023 TEUR (+ 705 TEUR) sowie den ebenfalls nahezu in ihrer Höhe deutlich gestiegenen Aufwendungen von 8.969 TEUR (+ 703 TEUR) wurde mit 54 TEUR ein dem Vorjahresergebnis entsprechender Jahresüberschuss erzielt. Bei einer im Wesentlichen unveränderten Aufwandsstruktur hat sich der Materialaufwand (+ 664 TEUR) sowie die Abschreibungen auf das Anlagevermögen aufgrund von Investitionen (+ 32 TEUR) und der Zinsaufwand aus der Restwertforfaitierung (+ 16 TEUR) im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

 

Die Bilanzsumme ist um 202 TEUR auf 23.996 TEUR gesunken. Das langfristig gebundene Vermögen ist vollständig langfristig finanziert. Die Eigenkapitalquote beträgt 4,5 %. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um 844 TEUR auf 17.463 TEUR erhöht. Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2022/23 Investitionen in Höhe von 1.694 TEUR getätigt. Die Investitions- und Sanierungstätigkeit wird fortgesetzt.

 

Die vom Aufsichtsrat beschlossenen Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen für das Geschäftsjahr 2022/2023 wurden weitestgehend planmäßig durchgeführt, soweit nicht außerhalb des Einflussbereiches der Gesellschaft liegende Umstände zu Verzögerungen führten. Die Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Goslar geplant und durchgeführt, so dass kurzfristig auf Änderungen reagiert werden kann. Sie haben im Geschäftsjahr 2022/2023 zu einer Aktivierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in Höhe von 1.694 TEUR geführt. Die Finanzierung der Investitions- und Sanierungsmaßnahmen erfolgte im Wesentlichen über den Verkauf von Entgelt- und Restbuchwertvergütungsansprüchen. Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden von der Stadt Goslar Abwasserbeiträge in Höhe von 108 TEUR (brutto) an die SGG weitergeleitet.

 

Zu den Chancen und Risiken verweist die Geschäftsführung auf die für die Abwasserentsorgung geltenden strengen Umweltauflagen, deren Einhaltung durch die SGG von den staatlichen Überwachungsbehörden regelmäßig kontrolliert wird. Auch in den ständig steigenden Anforderungen der Umweltstandards sieht die Geschäftsführung kein wesentliches Risiko, da die Anlagen der SGG bereits heute sehr hohen Umweltstandards entsprechen. Wesentliche Risiken im Bereich der Erlöse sind ebenfalls nicht erkennbar. Auch andere Risiken, insbesondere entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Risiken, werden für die SGG zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen. Weitere Risiken sind entsprechend bewertet. Ebenso beschränken sich die Chancen auf den Gegenstand der

SGG. Die weiterhin bis ins Frühjahr 2023 anhaltende Pandemie (SARS-CoV-2) hat auf Basis der derzeitigen Kenntnisse keine wirtschaftliche Bedeutung für das Unternehmen. Eigenes Personal hält die SGG nicht vor. Der Betriebsführer ist verpflichtet, Maßnahmen zu treffen, um Risiken abzuwehren bzw. zu minimieren.

 

Im Rahmen der Investitions- und Sanierungsprogramme werden zum Ende der Grund- bzw. Mindestlaufzeit des Dienstleistungsvertrages Restwertvergütungsansprüche der SGG gegenüber der Stadt Goslar entstehen. Diese Restwertvergütungsansprüche ergeben sich aus den jeweils bestehenden Restbuchwerten der Anlagegüter. Auf Basis des jeweils aktuellsten Jahresabschlusses werden die bestehenden Restbuchwerte des Anlagevermögens in einer Tabelle aufgeführt und dem Aufsichtsrat vorgestellt. Der derzeit per Abschreibungsvorausschau ermittelte Restbuchwert aller sich zum Stichtag 30. September 2023 im Anlagevermögen der SGG bilanzierten Anlagegüter beläuft sich zum Ende der Mindestlaufzeit des Vertrages, mithin zu, 31.12.2030 auf 14.004 TEUR.

 

Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Aufstellung der Jahresabschlüsse des Kernhaushalts ab 2013 die entsprechenden Restwertvergütungsansprüche als Eventualverbindlichkeit unter der Bilanz geführt werden. Vor dem Hintergrund des mit Ratsbeschluss vom 20.12.2022 erfolgten Kündigungsverzichts zum 31.12.2025 mit der Folge der Verlängerung des Dienstleistungsvertrages um fünf Jahre bis zum 31.12.2030 (s. Sitzungsvorlage Nr. 2022/350-02, gleichermaßen Verlängerung des Betriebsführungsvertrages) werden die Restwertvergütungsansprüche in den künftigen Jahresabschlüssen entsprechend unter Berücksichtigung des Vertragsendes 31.12.2030 ausgewiesen.

 

Ertragslage

Die Umsatzerlöse sind mit 8.961 TEUR gegenüber dem Vorjahr (7.997 TEUR) um 964 TEUR gestiegen. Der Materialaufwand ist mit 6.997 TEUR im Vergleich zum Vorjahr (6.333 TEUR) hingegen um 664 TEUR gesunken. Der Materialaufwand setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogenen Waren sowie aus den Aufwendungen für bezogene Leistungen zusammen. Letztere enthalten im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten Betriebsführungsentgelte.

 

Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen 62 TEUR und sind gegenüber 2021 (321 TEUR) um 259 TEUR gesunken.

Der Personalaufwand betrifft ausschließlich die Geschäftsführung.

Die Abschreibungen betragen 1.508 TEUR gegenüber dem vorausgegangenen Geschäftsjahr mit 1.476 TEUR.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit 315 TEUR leicht über dem Vorjahreswert (302 TEUR).

Das Zinsergebnis beträgt -121 TEUR (Vorjahr -116 TEUR).

 

Nach Abzug der Ertragsteuern wird für das Geschäftsjahr 2022/2023 ein Jahresüberschuss von 54 TEUR ausgewiesen, der über dem des Vorjahres (52 TEUR) liegt.

 

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der SGG betrug am Bilanzstichtag 23.996.245,47 EUR. Die Bilanzsumme ist um 202 TEUR auf 23.996 TEUR (Vorjahr 24.198 TEUR) gesunken. Bilanzvolumen und -struktur werden vorrangig von der hohen Anlagenintensität einerseits und der zur Finanzierung hereingenommenen Mittel andererseits bestimmt. Das langfristig gebundene Vermögen ist in vollem Umfang durch langfristig verfügbare Mittel finanziert. Das Eigenkapital beträgt bei einer langfristig gesicherten Fremdfinanzierung weiterhin 4,5 % der Bilanzsumme.

 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind in Höhe von 111 TEUR (Vorjahr: 128 TEUR) Forderungen gegen Gesellschafter enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe von 14 TEUR (Vorjahr: 21 TEUR) Forderungen gegen Gesellschafter enthalten.

 

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Berichtsjahr im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten (14 TEUR; Vorjahr: 14 TEUR) gebildet.

 

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind 278 TEUR (Vorjahr 450 TEUR) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.

 

In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wird der Barwert der im Rahmen der Forfaitierung veräerten Entgelte aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Goslar eingestellt. Die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt weiterhin analog der Vorjahre linear über den Zeitraum jeweils bis zur Fälligkeit der letzten veräerten Forderung. Der Ertrag aus der Auflösung wird unter den Umsatzerlösen ausgewiesen.

 

Finanzlage

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit ist von 1.536 TEUR im Vorjahr auf 1.963 TEUR gestiegen. Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit hat sich mit - 1.591 TEUR gegenüber dem Vorjahr (- 1.941 TEUR) deutlich verändert; ebenso der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von - 715 TEUR gegenüber dem Vorjahr mit 993 TEUR.

 

Der Mittelabfluss aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 1.591 TEUR konnte trotz eines Mittelabflusses aus Finanzierungstätigkeit in Höhe von 715 TEUR durch den Mittelübertrag aus dem Vorjahr und dem Mittelzufluss aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.963 TEUR gedeckt werden. Durch die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelfonds in Höhe von 343 TEUR haben sich die flüssigen Mittel von 2.088 TEUR vom 30. September 2022 auf 1.745 TEUR zum 30. September 2023 verringert.

 

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme der Beschlussvorschläge empfohlen. Der vollständige Prüfungsbericht kann von den Ratsmitgliedern bei Bedarf eingesehen werden.

 

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Anlagen:

- Bilanz SGG zum 30.09.2023

- Gewinn- und Verlustrechnung SGG vom 01.10.2022 bis 30.09.2023

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