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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Unmittelbar vor und nach den Osterfeiertagen fanden auf dem Gehweg vor dem Vititor in der Bäringerstraße Tiefbauarbeiten statt (vermutlich Verlegung von Leerrohren). Zwar wurde die Baustelle mit Schrankenzaun-Elementen abgesichert. Ein Schutz der Bäume nach DIN 18 920 und R SBB wurde jedoch von der bauausführenden Firma vollständig ignoriert: Schweres Gerät wurde innerhalb der gerade erst sanierten Baumscheibe am Vititorwall abgestellt (Bilder 1 und 2); Wurzeln der Bäume in der Parkanlage Ecke Vititorwall / Bäringerstraße wurden

cksichtslos überfahren und beschädigt (Bilder 3 und 4). Schweres Baumaterial wurde noch eine Woche später (Stand: 6.4.24) im Wurzelbereich gelagert (Bild 5).

 

Dies vorausgeschickt frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wurden die Tiefbauarbeiten von der Stadt oder einem Dritten beauftragt?

 

  1. Wurden die Arbeiten von der Stadt genehmigt? Wenn ja: Welche Auflagen

und Nebenbestimmungen wurden in den Bescheid aufgenommen?

 

  1. Wurde die Einhaltung der Auflagen und Nebenbestimmungen überwacht?

 

  1. Wer beseitigt die Schäden und trägt die Kosten dafür?

 

  1. Wird ein Bußgeld gegen die Baufirma verhängt?

 

  1. Da sich derartige Fälle häufen: Wie kann die Verwaltung künftig präventiv den

Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen sicherstellen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wehrmann

rgerliste für Goslar und Vienenburg

 

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Anlage/n: 5 Bilder

 

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