Sachverhalt:
Unmittelbar vor und nach den Osterfeiertagen fanden auf dem Gehweg vor dem Vititor in der Bäringerstraße Tiefbauarbeiten statt (vermutlich Verlegung von Leerrohren). Zwar wurde die Baustelle mit Schrankenzaun-Elementen abgesichert. Ein Schutz der Bäume nach DIN 18 920 und R SBB wurde jedoch von der bauausführenden Firma vollständig ignoriert: Schweres Gerät wurde innerhalb der gerade erst sanierten Baumscheibe am Vititorwall abgestellt (Bilder 1 und 2); Wurzeln der Bäume in der Parkanlage Ecke Vititorwall / Bäringerstraße wurden
rücksichtslos überfahren und beschädigt (Bilder 3 und 4). Schweres Baumaterial wurde noch eine Woche später (Stand: 6.4.24) im Wurzelbereich gelagert (Bild 5).
Dies vorausgeschickt frage ich die Verwaltung:
- Wurden die Tiefbauarbeiten von der Stadt oder einem Dritten beauftragt?
- Wurden die Arbeiten von der Stadt genehmigt? Wenn ja: Welche Auflagen
und Nebenbestimmungen wurden in den Bescheid aufgenommen?
- Wurde die Einhaltung der Auflagen und Nebenbestimmungen überwacht?
- Wer beseitigt die Schäden und trägt die Kosten dafür?
- Wird ein Bußgeld gegen die Baufirma verhängt?
- Da sich derartige Fälle häufen: Wie kann die Verwaltung künftig präventiv den
Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen sicherstellen?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wehrmann
Bürgerliste für Goslar und Vienenburg