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Beratungsfolge

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Mitteilung:

 

Die Fragen des Ratsherren Wehrmann vom 07.04.2024 werden wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Welche Kosten werden durch die Beschlussempfehlung des Bauausschusses zum o.g. Antrag verursacht, wenn der Rat ebenso beschließt?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Kosten werden für die Neupflanzung bei Beibehaltung der Baumscheibengröße auf ca. 2.500 € / Baumstandort geschätzt. Bei Vergrößerung der Baumscheiben zur Verbesserung der Wuchsbedingungen ist mit Kosten von ca. 6.000 € zu rechnen. Somit ergeben sich Kosten iHv 85.000 € bzw. 204.000 €. Ob eine Vergrößerung der Baumscheiben erforderlich ist hängt u.a. von der Auswahl der Art ab. Bei Bäumen dritter Ordnung ist keine Vergrößerung der Baumscheiben erforderlich. Die Fällung der Bäume ist voraussichtlich als wesentlicher Eingriff gemäß § 19 Bundesnaturschutzgesetz zu werten. Die Kosten für eine erforderliche Ausgleichs- und Ersatzpflanzung sind in den genannten Beträgen nicht enthalten.

 

Frage 2:

Wann ist mit der Umsetzung der Maßnahme und der Notwendigkeit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln zu rechnen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Verwaltung wird im Falle eines entsprechenden Ratsbeschlusses die Planung der Maßnahme durchführen und die Mittel danach in den Haushaltsplanentwurf einstellen. Eine Mittelanmeldung zum Haushaltplan 2025 wird dabei angestrebt.

 

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