Sachverhalt:
Um den gesetzlichen Mindestanforderungen gem. §3 (1) Arbeitsstättenverordnung zu entsprechen ist die Zurverfügungstellung von Sanitär- und Umkleideräumen getrennt nach Mann und Frau erforderlich. Diese Trennung konnte auf dem Betriebsgelände des Betriebshofs in der Immenröder Straße bisher nicht gewährleistet werden. Durch die Aufstellung geeigneter Sanitär- und Umkleidecontainer können die gesetzlichen Anforderungen nun erfüllt werden. Die Kosten belaufen sich auf rd. 45 TEUR.
Im Rahmen der Standortentwicklung Immenröder Straße, bedarf es weiterführender Informationen, um ein vollständiges Lagebild zu erhalten. Derzeit steht die Erstellung eines Schadstoffkatasters sowie eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrags an. Die genauen Kosten für die jeweilige Erstellung stehen noch aus. Angebote wurden bereits angefragt. Zumindest anteilig müssen die beiden Beauftragungen erstattet werden, so dass hierfür die übrigen Mittel i. H. v. 15 TEUR benötigt werden.