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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Niedersächsische Städtetag (NST) hat mit Schreiben vom 12.04.2024 (Nr. 145/2024) darauf hingewiesen, dass die Novelle des NKiTaG im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.

 

Der NST hat im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände mit den Schwesterverbänden bereits zuvor Änderungsbedarf in Bezug auf die geplanten Neuerungen dargelegt und Vorschläge unterbreitet, die bisher nicht aufgegriffen wurden.

 

Aus diesem Grund steht der NST der Novelle kritisch gegenüber, so dass im Fortgang des parlamentarischen Verfahrens Nachbesserungen des Referentenentwurfes gefordert werden sollen.

 

Die im Rahmen der Novellierung angekündigten Änderungen sind der Verwaltung seit kurzem bekannt. Eine inhaltliche Wertung konnte bisher nicht erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die geplanten Änderungen zu Erleichterungen im Hinblick auf die verlässlichen Betreuungszeiten führen.

 

Die Fragen der Ratsanfrage werden wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

 

Plant die Verwaltung in der Sitzung der Arbeitsgruppe „Grundsatzfragen Kita“ am 07.05.2024 eine umfassende Darstellung der Auswirkung der Gesetzesnovelle auf die Situation in den Goslarer Kindertagesstätten?

 

Antwort:

 

Die Sitzung der Arbeitsgruppe vom 07.05.2024 entfällt. Ein neuer Termin wird nach heutigem Planungsstand im Juni 2024 stattfinden. Es ist vorgesehen, die Auswirkungen der Gesetzesnovelle in dieser Sitzung zu behandeln.

 

 

Frage 2:

 

Werden dabei auch die Auswirkungen auf die Vertretungsstunden adäquat berücksichtigt?

 

Antwort:

 

Ja, auch das weitere Vorgehen zu den Vertretungsstunden soll behandelt werden.

 

 

Frage 3:

 

Sind alle Grunddaten (z.B. Zahl der pädagogischen Assistenzkräfte, Zahl der sonstigen geeigneten Vertretungspersonen, Zahl der bereitwilligen Personenr Qualifizierungsmaßnahmen) für jede Einrichtung vorhanden oder müssen diese Daten erst ermittelt werden?

 

Antwort:

 

Die Stadt Goslar erhebt Daten zur Stellenbesetzung für die städtischen Kindertagesstätten. Die außerkommunalen Träger erheben die Personaldaten eigenständig. Diese Daten werden laufend angepasst und korrigiert und liegen der Stadt Goslar zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, können aber gegebenenfalls nachgereicht werden.

 

Die Stadt Goslar beschäftigt ausschließlich pädagogische Fachkräfte. Sonstige geeignete Vertretungspersonen wurden bisher in den städtischen Kindertagesstätten nicht eingesetzt. Die Vertretungsregelung ist durch kitaübergreifende Vertretungskräfte geregelt.

 

Es liegen keine Erhebungen zur Zahl der bereitwilligen Personen für Qualifizierungsmaßnahmen vor.

 

 

 

 

 

 

 

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