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Beratungsfolge

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Mitteilung:

 

Die Fragen des Ratsherren Wehrmann vom 06.04.2024 werden wie folgt beantwortet:

 

Frage 1:

Wurden die Tiefbauarbeiten von der Stadt oder einem Dritten beauftragt?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Arbeiten wurden von der Stadt Goslar beauftragt

 

Frage 2:

Wurden die Arbeiten von der Stadt genehmigt? Wenn ja: Welche Auflagen

und Nebenbestimmungen wurden in den Bescheid aufgenommen?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Arbeiten wurden von der Stadt beauftragt. Eine gesonderte Genehmigung erfolgte daher nicht. Folgende Auflagen sind Vertragsbestandteil:

 

Zu schützende Bereiche und Objekte

Zu erhaltende Bäume und Sträucher sowie deren Wurzelraum - in der Regel

entspricht der Wurzelraum dem Umfang der Baumkrone - sind ausreichend zu

schützen. Im Wurzelbereich dürfen keine Materialien gelagert oder

Maschinen abgestellt werden. Das Befahren des Wurzelraumes ist zu

vermeiden. Das Merkblatt "Baumschutz bei Bauarbeiten" des Nds. Städte

und Gemeindebundes ist zu beachten.“

 

In dem Merkblatt wird ausdrücklich auf die DIN 18920 verwiesen.

 

Frage 3:

Wurde die Einhaltung der Auflagen und Nebenbestimmungen überwacht?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Arbeiten wurden routinemäßig überwacht. Eine tägliche Überwachung ist jedoch nicht vorgesehen.

 

Frage 4:

Wer beseitigt die Schäden und trägt die Kosten dafür?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Schäden werden vom Verursacher auf eigene Kosten beseitigt.

 

Frage 5:

Wird ein Bußgeld gegen die Baufirma verhängt?

 

Antwort der Verwaltung:

Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet

 

Frage 6:

Da sich derartige Fälle häufen: Wie kann die Verwaltung künftig präventiv den

Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen sicherstellen?

 

Antwort der Verwaltung:

Der Schutz von Bäumen innerhalb der Baustelle erfolgt durch Anordnung sachgerechter Baumschutzmaßnahmen. Außerhalb des Baustellenbereiches kann ein wirksamer Schutz nur bedingt erfolgen da nicht alle umgebenden Grünflächen technisch gesichert werden können. Die voraussichtlich wirksamste Maßnahme sieht die Verwaltung in der Überprüfung der Zuverlässigkeit der betreffenden Firmen im Rahmen von künftigen Auftragsvergaben.

 

 

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