Sachverhalt:
Nach einer kostenfreien Probephase sollen für die Nutzung der abschließbaren Fahrradabstellanlagen Entgelte erhoben werden. Dies soll dafür sorgen, dass Stellplätze, Fächer und Lademöglichkeiten nicht ohne die tatsächliche Nutzungsabsicht blockiert werden.
Folgende Entgelte werden festgesetzt:
| Tagesentgelt | Monatsentgelt |
Schließfachanlage | 1 € | -- |
Stellplatz in Sammelgarage | 1 € | 10 € |
Einzelbox mit Lademöglichkeit | 1 € | 15 € |
Einzelbox ohne Lademöglichkeit | 1 € | 10 € |
Die Nachfrage wird beobachtet. Durch die Auswertung der Nutzung kann ein Rückschluss auf die Akzeptanz der Entgelte sowie die mögliche Erweiterung der Anlagen gezogen werden.