Rechtsverbindlicher Teil des Ortsrechts
Bebauungspläne sind Pläne, die festlegen, wie bestimmte Gebiete bebaut werden dürfen. Diese Pläne werden von den zuständigen politischen Gremien beschlossen. Die Öffentlichkeit sowie Fachämter, Verbände und Institutionen werden während des Planungsprozesses zweimal nach den Regeln des Baugesetzbuches (BauGB) einbezogen. Am Ende des Verfahrens wird der Bebauungsplan vom Rat beschlossen und tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Der Bebauungsplan legt fest, was an einem Ort gebaut werden darf, aber auch die Bedingungen, die dort eingehalten werden müssen. Es gibt verschiedene Arten von Bebauungsplänen, darunter qualifizierte, einfache und vorhabenbezogene Pläne. Jeder hat unterschiedliche Regelungen, die die Nutzung und Bebauung von Gebieten festlegen.
Ein qualifizierter Bebauungsplan enthält durch die Planzeichnung und der textlichen Festsetzung verbindliche Regelungen. Neben Bauflächen werden auch Grünflächen, Verkehrsflächen und Gemeinbedarfsflächen in den Plänen festgelegt. Die Festsetzungen betreffen unter anderem
- die Art der Bebauung (z.B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- das Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse, Höhe der baulichen Anlagen etc.),
- die Bauweise,
- die erlaubte überbaubaren Grundstücksfläche,
- Grünflächen, Pflanz- und Erhaltungsmaßnahmen sowie
- Verkehrsflächen.
Ein einfache Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen, wie zum Beispiel die Art der zulässigen Nutzung. Hier werden zusätzlich die §§ 34 „Unbeplanter Innenbereich“ und 35 „Außenbereich“ des Baugesetzbuches (BauGB) angwendet.
Für konkrete Vorhaben besteht die Möglichkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Innenbereichssatzungen
Um Gebiete ohne Bebauungspläne abzugrenzen, können Innenbereichssatzungen aufgestellt werden. In diesen wird durch eine Zeichnung geregelt, wo gebaut werden darf. Durch die Abgrenzung wird der unbeplante Innenbereich verbindlich vom Außenbereich definiert. Zusätzlich können mit Entwicklungs- und Ergänzungssatzungen spezifische Regeln für die Bebauung festgelegt werden, wie z.B. die erlaubte überbaubare Fläche oder die maximale Anzahl an Stockwerken.
Für welche Flächen gibt es einen Bebauungsplan?
Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt Goslar aufrufbar.
Wenn Sie ein konkretes Bauvorhaben planen, nehmen Sie bitte Kontakt mit den untenstehenden Ansprechpersonen auf. Die online aufrufbaren Bauleitpläne und Satzungen dienen lediglich zu Informationszwecken und ersetzen kein Beratungsgespräch bzw. Bauantrag oder Bauvoranfrage.
Ansprechpersonen
Vienenburg, Immenrode, Weddingen, Wiedelah, Lengde, Lochtum
Tel.: +49 5321 704-374
Baßgeige, Jürgenohl mit Fliegerhorst, Georgenberg, Jerstedt, Hahndorf, Grauhof
Tel.: +49 5321 704-377
Altstadt, Steinberg, Hahnenklee
Tel.: +49 5321 704-524
Ohlhof, Sudmerberg, Rammelsberg, Oker
Tel.: +49 5321 704-378