Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 115 Fax: 05321 704-445
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.
Beim Bürgerentscheid am 7. April geht es um die Frage: Sind Sie beim Neubau der Veranstaltungshalle im Kaiserpfalzquartier gegen eine finanzielle Beteiligung der Stadt an den Baukosten? Die Verteilung der Abstimmungsbenachrichtigungsbriefe für den Bürgerentscheid hat am 7. März begonnen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Ergebnis des Bürgerentscheids.
Bitte folgen Sie dem angebenen Link auf die externe Seite:
Wahlergebnisse Bürgerentscheid 2024
Bürgerentscheid zum Kaiserpfalzquartier am 7. April
Am 7. April startet der erste Bürgerentscheid in der Stadt Goslar, der nach mehr als zehn Jahren Entwicklungszeit final über die finanzielle Beteiligung der Stadt am Bau der Veranstaltungshalle entscheidet. Der Bürgerentscheid läuft nach den Regularien einer Wahl ab. Goslarer Bürgerinnen und Bürger – wahlberechtigt sind alle ab 16 Jahren – können im Wahllokal oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Die Briefwahlunterlagen können unter folgendem Link beantragt werden:
Beantragung von Briefwahlunterlagen:
Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 115 Fax: 05321 704-445