Wallstraße 1B38640 Goslar
Tel.: + 49 5321 704 443
DATENSCHUTZERKLÄRUNG DER STADT GOSLAR
Die Stadt Goslar nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von externen Dienstleistern beachtet werden.
I. NAME UND ANSCHRIFT DES VERANTWORTLICHEN
Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung bei der Stadt Goslar im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist:
Stadt Goslar
Die Oberbürgermeisterin
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar
Tel.: +49 5321/704-0
E-Mail: stadtverwaltung(at)goslar.de
Website: www.goslar.de
II. NAME UND ANSCHRIFT DES DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN
Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Goslar ist:
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Frau Mareike Kahnes
Fachbereich Zentrale Dienste
Wallstr. 1b
38640 Goslar
Tel.: +49 5321 704-443
E-Mail: datenschutz(at)goslar.de
III. ALLGEMEINES ZUR DATENVERARBEITUNG
1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt nur in dem für die Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang. Die Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung, im Rahmen zwingender nationaler Rechtsvorschriften oder wenn die Weitergabe im Fall von Angriffen auf unsere Netzstruktur zur Rechts- und Strafverfolgung erforderlich ist.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage.
Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der die Stadt Goslar unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Datenverarbeitung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus im Rahmen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten erfolgen. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss, eine Vertragserfüllung oder zu Archivzwecken besteht.
4. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
5. Nutzung von Kontaktdaten
Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail Adressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet.
IV. RECHTE DER BETROFFENEN PERSON
Sowohl im Rahmen der Erfüllung öffentlicher Aufgaben als auch als zivilrechtliche Vertragspartei ist die Stadt Goslar verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Den Betroffenen stehen daher folgende Rechte aus der DSGVO zur Verfügung:
1. Recht auf Auskunft - Art. 15 DSGVO
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
2. Recht auf Berichtigung - Art. 16 DSGVO
Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.
3. Recht auf Löschung - Art. 17 DSGVO
Sie haben das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung - Art. 18 DSGVO
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn einer der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer der Prüfung, ob dem Widerspruch stattgegeben werden kann.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit - Art. 20 DSGVO
Sie haben das Recht, die uns aufgrund Ihrer Einwilligung freiwillig zur Verfügung gestellten und elektronisch verarbeiteten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, so dass Sie diese Daten einem anderen Verantwortlichen zur Verfügung stellen können.
6. Recht auf Widerspruch - Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit im Rahmen der Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
7. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Die Anschrift der für die Stadt Goslar zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover
V. ÄNDERUNG DER DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung gelegentlich anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, zum Beispiel bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Stand: April 2022
Seit dem 25. Mai 2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die Stadt Goslar erhebt und verarbeitet anlassbezogen bestimmte personenbezogene Daten. Die folgenden Informationen geben einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihre Rechte mit Blick auf den Datenschutz. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Auflistung der Informationsschreiben um keine vollständige Aufstellung aller Informations- und Transparenzpflichten der Stadt Goslar handelt.
Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Die Stadt Goslar bietet die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger den Zugang eröffnet hat.
Die Stadt Goslar hat einen solchen Zugang unter folgenden technischen Voraussetzungen eröffnet:
Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die ein Gesetz Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oderformgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. E-Mails haben keine Rechtswirkung, d.h. Sie müssen Ihren Antrag o.ä. schriftlich einreichen oder zur Niederschrift bei der Stadt Goslar erklären. Dies gilt insbesondere bei der Einlegung von Rechtsmitteln (z. B. Widersprüche, Einsprüche).
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Stadt Goslar ist nur für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.
Mailadressen der Stadt Goslar
Die Stadt Goslar hat für den Schriftverkehr mit den Bürgerinnen und Bürgern, wirtschaftlichen Unternehmen, Institutionen, Vereinigungen und sonstigen Interessierten neben der zentralen E-Mailadresse stadtverwaltung@goslar.de auch E-Mail-Adressen der Ihnen bekannten Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterinnen eingerichtet. Diese können Sie aus unserem Internetauftritt oder aus dem bisherigen Schriftverkehr entnehmen. Bei Abwesenheit des Adressaten kann es zu einer zeitverzögerten Bearbeitung Ihres Anliegens kommen. Eine Abwesenheitsbenachrichtigung erfolgt nicht automatisch.
Dateiformate
Die Stadt Goslar nimmt E-Mails in den Formaten „HTML“ und „Text“ an. E-Mail-Anhänge werden in folgenden Dateiformaten entgegengenommen:
Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Adressaten zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Liste regelmäßig aktualisiert wird. Mails, deren Dateianhänge Makros oder sonstige ausführbare Dateien enthalten, werden nicht bearbeitet bzw. nicht entgegegenommen. Mails, deren Größe 30 MB überschreitet, können nicht angenommen werden.
Signaturen, Verschlüsselungen
Entsprechend § 3a VwVfG kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sein muss.
Die Stadt Goslar kann zurzeit aus technischen und organisatorischen Gründen Dokumente, die mit elektronischen Signaturen versehen oder verschlüsselt sind, nicht verarbeiten. Für die Fälle, in denen die eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben ist oder Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, ist auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, beachten Sie bitte, dass dies ebenfalls auf elektronischem Weg noch nicht möglich ist.
Behandlungen von nicht verarbeitbaren Eingängen
Sofern ein Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet ist, etwa weil es nicht geöffnet oder gelesen werden kann, wird der Absender nach Erhalt informiert. In diesen Fällen werden die Absender gebeten, die festgelegten technischen Rahmenbedingungen zu beachten oder auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mail-Verkehr und der Verwendung von SPAM-Filtern kann nicht gewährleistet werden, dass eine versandte E-Mail den Adressaten erreicht. E-Mails, die Computerviren enthalten, werden von der Virenschutzsoftware geblockt und erreichen den Adressaten nicht. Der Absender erhält keine Nachricht.
E-Mails von der Stadt Goslar
Die Stadt Goslar nutzt die elektronische Post lediglich zur schnelleren Vorbereitung von Verwaltungsentscheidungen und sonstigem schlichten Verwaltungshandeln. Daher wird mit der E-Mail keine rechtsrelevante Erklärung abgegeben.
Die Stadt Goslar bedient sich zurzeit weder Digitalen Signaturen noch Verschlüsselungsverfahren.
Formulare
Versendetete Formulare werden für 30 Tage in der Datenbank gespeichert und danach automatisch gelöscht.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Goslar und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden.
(Stand: 22.05.2024)
Die Sozialen Medien gehören heutzutage genauso zum Alltag wie das Telefon oder das Internet. In kurzer Zeit haben sie die Mediennutzung und das Kommunikationsverhalten nachhaltig verändert. Kommunikation verläuft nicht länger von wenigen Sendenden zu vielen Empfangenden. Jede und jeder ist heute Sendende/r und Empfangende/r zugleich, sodass auch die Grenzen zwischen Medienproduzierenden und Medienempfangenden verschwimmen. Wo früher Informationen von offiziellen Stellen kamen, kann heute jeder alles im Internet veröffentlichen, was sie oder er möchte. Die Sozialen Medien sorgen dabei für eine blitzschnelle Verbreitung.
Die bisher bekannten und bewährten Medien wie zum Beispiel Tageszeitung, Fernsehen und Radio haben eine ernstzunehmende Konkurrenz bekommen. Junge Menschen lesen zum Beispiel immer weniger die Tageszeitung. Sie holen sich die Informationen aus dem Internet bzw. über die Sozialen Netzwerke. Deshalb muss man sich auch als öffentliche Verwaltung bewusst sein: Möchte man viele Bürgerinnen und Bürger für städtische Themen interessieren, darf man die Sozialen Netzwerke nicht mehr außer Acht lassen. Menschen aller Generationen verbringen immer mehr Zeit im Internet und in den Sozialen Medien.
Aufgrund der Vorgaben der ab 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (nachfolgend DSGVO) ist für die Angebote der Stadt Goslar gemäß Art. 35 Abs.1 DSGVO eine Datenschutzfolgenabschätzung durchzuführen, wenn eine Form der Verarbeitung insbesondere bei Verwendung neuer Technologien aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
Die Stadt Goslar unterhält Onlinepräsenzen innerhalb sozialer Netzwerke und Plattformen, um die dort aktiven Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte über städtische Themen zu informieren und mit ihnen zu kommunizieren.
Wir weisen darauf hin, dass dabei Daten der Nutzenden außerhalb des Raumes der Europäischen Union verarbeitet werden können. Hierdurch können sich für die Nutzenden Risiken ergeben, weil so z.B. die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert werden könnte.
Ferner werden die Daten der Nutzenden im Regelfall für Marktforschungs- und Werbezwecke verarbeitet. So können z.B. aus dem Nutzungsverhalten und sich daraus ergebenden Nutzungsprofile erstellt werden. Die Nutzungsprofile können wiederum verwendet werden, um z.B. Werbeanzeigen innerhalb und außerhalb der Plattformen zu schalten, die mutmaßlich den Interessen der Nutzenden entsprechen. Zu diesen Zwecken werden im Regelfall Cookies auf den Rechnern der Nutzenden gespeichert, in denen das Nutzungsverhalten und die Interessen gespeichert werden. Darüber hinaus können in den Nutzungsprofilen auch Daten unabhängig der von den Nutzenden verwendeten Geräte gespeichert werden (insbesondere wenn die Nutzenden Mitglieder der jeweiligen Plattformen und bei diesen eingeloggt sind).
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage unserer berechtigten Interessen an einer effektiven Information der Nutzenden und Kommunikation mit den Nutzenden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO. Falls die Nutzenden von den jeweiligen Anbietern um eine Einwilligung in die Datenverarbeitung gebeten werden (d.h. ihr Einverständnis z.B. über das Anhaken eines Kontrollkästchens oder Bestätigung einer Schaltfläche erklären), ist die Rechtsgrundlage der Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a., Art. 7 DSGVO.
Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-Out), verweisen wir auf die nachfolgenden Angaben der Anbieter.
Auch im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Nutzerrechten, weisen wir darauf hin, dass diese am effektivsten bei den Anbietern geltend gemacht werden können. Nur die Anbieter haben jeweils Zugriff auf die Nutzerdaten und können direkt entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben.
Facebook – www.facebook.com
Facebook ermöglicht die Erstellung von Profilen zur Darstellung der eigenen Person, von Unternehmensseiten zur geschäftlichen Präsenz, sowie von Gruppen zur privaten Diskussion gemeinsamer Interessen. Die Profile können durch Freundschaftsanfragen untereinander vernetzt werden, wobei eine unbeschränkte Anzahl von Abonnenten (analog den Followern auf Twitter) möglich ist, die Höchstgrenze von direkt verbundenen Freunden ist jedoch auf 5.000 Freunde beschränkt.
Facebook bietet eine breite Palette an Möglichkeiten, mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten und auch zu bleiben. Es wird außerdem zur Personalgewinnung eingesetzt. Mit Facebook kann sich die Stadtverwaltung als moderne Stadt präsentieren. In der Vergangenheit hat sich Facebook als wertvolles Kommunikationsinstrument in einer Krisensituation bewährt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie den hier angebotenen Dienst und dessen Funktionalitäten in eigener Verantwortung nutzen. Dies gilt insbesondere für die Nutzung von interaktiven Facebook-Funktionen, wie beispielsweise dem Teilen oder Kommentieren.
Die bei der Nutzung des Dienstes über Sie erhobenen Daten werden vom Anbieter verarbeitet und dabei gegebenenfalls in Länder außerhalb der Europäischen Union übermittelt. Die Stadt Goslar hat keinen Einfluss auf die Art und den Umfang der durch den Anbieter verarbeiteten Daten, die Art der Verarbeitung und Nutzung oder die Weitergabe dieser Daten an Dritte, insbesondere in Länder außerhalb der Europäischen Union.
Angaben darüber, welche Daten durch den Anbieter verarbeitet und zu welchen Zwecken genutzt werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung des Dienstes, die Sie hier einsehen können: https://www.facebook.com/privacy/center/?entry_point=privacy_shortcuts_redirect
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, die Verarbeitung Ihrer Daten in den Privatsphäre-Einstellungen Ihres Profils zu beschränken. Informationen zu den Privatsphäre-Einstellungen finden Sie hier (mit weiteren Verweisen): https://www.facebook.com/help/238318146535333?helpref=hc_global_nav
Die Stadt Goslar selbst erhebt und verarbeitet keine Daten aus Ihrer Nutzung des Dienstes. Sollten wir allerdings Ihre Kommentare teilen oder auf diese antworten oder auch von uns aus Posts verfassen, die auf Ihr Profil verweisen, werden auch von uns die von Ihnen bei dem Dienst eingegebenen Daten, insbesondere Ihr (Nutzer-)Name und die unter Ihrem Account veröffentlichten Inhalte, insofern verarbeitet, als diese in unser Angebot einbezogen und unseren Fans zugänglich gemacht werden.
Information nach Art. 26 Abs. 2 DSGVO: Zwischen der Stadt Goslar und dem Betreibenden besteht ein Verhältnis nach Art. 26 Abs. 1 DSGVO (Gemeinsame Verantwortlichkeit - siehe hierzu: Seiten-Insights-Ergänzung bezüglich des Verantwortlichen). In diesem Rahmen betreibt der Betreibende die gesamte IT Infrastruktur des Dienstes, hält eigene Datenschutzbestimmungen vor, unterhält ein eigenes Nutzerverhältnis zu Ihnen (sofern Sie ein registrierter User des Dienstes sind) und ist zusammen mit der Stadt Goslar auch mit für die Löschung von rechtswidrigen oder unangemessenen Posts und Inhalten auf der Seite verantwortlich. Zudem ist der Betreiber allein für alle Fragen bzgl. der Daten Ihres Userprofils verantwortlich, auf welches wir als Behörde keinen Zugriff haben.
Im Fall von Auskunftsanfragen und der Geltendmachung von Nutzerrechten, ist es am effektivsten, sich direkt an Facebook zu wenden. Nur Facebook hat Zugriff auf die Daten der Nutzenden und kann entsprechende Maßnahmen ergreifen und Auskünfte geben.
Wenn Sie bzgl. einer bestimmten Datenverarbeitung, auf die die Stadt Goslar einen Einfluss hat, Ihre Betroffenenrechte wahrnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an uns. Wir prüfen Ihre Anfrage (bspw. Auskunftsbegehren oder Widerspruch) dann selbst oder leiten sie bei Bedarf an den zuständigen Betreiber weiter, sofern Ihre Anfrage eine Datenverarbeitung durch den Betreiber des Social Media Netzwerkes zum Gegenstand haben sollte.
Bei Fragen zu unserem städtischen Informationsangebot können Sie uns unter pressestelle(at)goslar.de erreichen. Hier können Sie auch Ihre Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO (Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit, Widerspruchsrecht) geltend machen.
Link zur Datenrichtlinie von Facebook: www.facebook.com/policy.php
Instagram – www.instagram.com:
IInstagram ist ein kostenloser Onlinedienst zum Teilen von Fotos und Videos. Nutzende können ihre Fotos und Videos mit Filtern versehen. Außerdem kann man über Instagram Fotos in andere Soziale Netzwerke verbreiten, sowie anderen Nutzenden folgen und deren Fotos liken bzw. kommentieren. Instagram dient dazu, Goslar von seiner schönen Seite zu zeigen. Die Pressestelle hat dazu viele Bilder von Goslar, die gepostet werden können. Außerdem ist es interessant zu sehen, was andere Personen mit Goslar verbindet, was ihnen gefällt. Mit entsprechenden Hashtag-Kampagnen kann man gezielt die Stadt bewerben und mit den so gekennzeichneten Fotos zum Beispiel Communitys aufbauen. In den vergangenen Jahren hat sich die Reichweite des städtischen Instagramkanals und die Bedeutung seiner Inhalte deutlich vergrößert. Instagram wird daher ebenso wie Facebook und Twitter zur gezielten Information der Bürgerschaft und weiterer Interessierter genutzt.
Link zur Datenschutzrichtlinie von Instagram: https://help.instagram.com/519522125107875
Anschrift: Instagram Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, CA, 94025, USA
Niemand ist gezwungen, sich bei Facebook und Co. anzumelden, um sich über die Stadt Goslar zu informieren. Alternativ kann man den städtischen Internetauftritt unter www.goslar.de aufrufen. Hier sind nicht nur alle wichtigen Informationen rund um die Stadtverwaltung zu finden, es werden auch alle städtischen Pressemitteilungen veröffentlicht. Unter www.goslar.de/kontakt sind mehrere Möglichkeiten aufgelistet, um mit der Stadt Goslar in Kontakt zu treten.
Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, sich über den Schaukasten außerhalb des Verwaltungsgebäudes (im Torbogen der Einfahrt zur Tiefgarage der Stadtverwaltung) und die Infomonitore innerhalb der Verwaltung in der Charley-Jacob-Straße 3 zu informieren.
In den Sozialen Netzwerken der Stadtverwaltung Goslar sind Kommentare zu den redaktionellen Inhalten ausdrücklich erbeten. Nicht erwünscht sind dagegen themenfremde Beiträge und Kommentare von unangemessenem Inhalt und Umfang oder Wiederholungen unter verschiedenen Posts, ebenso Werbung und Kampagnen aller Art, insbesondere mehrfache inhaltsgleiche Kommentare eines oder mehrerer Absender. Die Stadt Goslar behält sich im Interesse aller Nutzenden vor, derartige sowie strafbare Beiträge zu entfernen, insbesondere gewaltverherrlichende, volksverhetzende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende, verfassungsfeindliche oder beleidigende Äußerungen.
Verantwortlich für die redaktionelle und technische Betreuung der städtischen Präsenzen in den oben genannten Sozialen Netzwerken:
Fachdienst 0.3 Büro der Oberbürgermeisterin
Pressestelle
Charley-Jacob-Straße 3
38640 Goslar
Tel.: 05321-704 226
E-Mail: pressestelle(at)goslar.de
Ansprechpartner rund um den Datenschutz:
Datenschutzbeauftragte der Stadt Goslar
Frau Mareike Kahnes
Wallstraße 1b, 38640 Goslar
Tel.: 05321-704 443
E-Mail: datenschutz(at)goslar.de
Für weitere Pflichtangaben nach § 5 TMG verweisen wir an dieser Stelle auf unser Impressum unter und auf unsere Datenschutzerklärung.
Dieses Nutzungskonzept wird einmal im Jahr von uns evaluiert.
Stand: 20.06.2022
Wallstraße 1B38640 Goslar
Tel.: + 49 5321 704 443