Ortsrecht der bisherigen Stadt Vienenburg

Zum 01.01.2014 ist auf der Grundlage des Gesetzes über die Vereinigung der Städte Vienenburg und Goslar, Landkreis Goslar vom 19.06.2013 die Eingliederung der Stadt Vienenburg in die Stadt Goslar erfolgt. Nach § 2 Abs. 2 des vorstehend genannten Gesetzes in Verbindung mit § 4 des Gebietsänderungsvertrages gilt in dem eingegliederten Gebiet das nachstehend aufgeführte Ortsrecht der bisherigen Stadt Vienenburg fort - längstens jedoch bis zum 31.12.2016.

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