Denkmalschutz in Goslar
Denkmalschutz in Goslar
Die Altstadt ist UNESCO Weltkulturerbe

Die als UNESCO-Weltkulturerbe anerkannte Altstadt von Goslar ist reich an privaten und öffentlich genutzten Baudenkmalen.

Das gesamte Areal steht unter Denkmalschutz

Das gesamte Areal innerhalb der historischen Stadtbefestigung steht unter Denkmalschutz.

Baudenkmale auch außerhalb des Kerngebietes

Auch außerhalb des Kerngebietes und in den Stadtteilen finden sich zahlreiche Baudenkmäler, die eine besondere historische oder ortsbildprägende Stellung einnehmen.

Informationen zum Denkmalschutz in Goslar

Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz

Als Untere Denkmalschutzbehörde ist die Stadt Goslar insbesondere für den Vollzug des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zuständig. Hiernach sind Kulturdenkmale zu schützen, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und sie im Rahmen des Zumutbaren der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde

Für alle denkmalrelevanten Maßnahmen ist vor Baubeginn eine denkmalrechtliche Genehmigung einzuholen. Die Prüfung der Anträge und Erteilung der Genehmigung liegt im Zuständigkeitsbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Für baurechtliche und denkmalfachliche Fragen

Die Beratung ist sowohl in der Bauaufsicht als auch in der Denkmalpflege ein wichtiger Bestandteil des Aufgabenbereiches. Baurechtliche und denkmalfachliche Fragen können im Vorfeld erörtert werden.

Kontakt und Informationen

Stadt Goslar - Denkmalschutz

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Tel.: +49 5321 704-409

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