Hinweise zur Barrierefreiheit dieses Onlineangebotes der Stadt Goslar

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß Paragraf 9b NBGG (Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.goslar.de

Als Kommune streben wir es an, unsere Webseite und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des  Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der  Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der  Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den Paragrafen 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von Paragraf 12d BGG erlassen wurde.

Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).

Link: Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)

Erstellung der Erklärung

Die Erstellung dieser Erklärung wurde am 01.01.2024 durchgeführt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung. Aufgrund dieser Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Durch den Mediendienstleister TAKUMA wurde uns als Betreiber dieser Homepage eine größtmögliche Barrierearmut dieser Seiten zugesichert. 

Unsere barrierefreie Webseite mit Eye-Able

Wir haben unsere Webseite so angepasst, dass sie von allen Nutzern unabhängig von Einschränkungen oder technischen Möglichkeiten genutzt werden kann. Eye-Able® ermöglicht über das grundlegende barrierefreie Webdesign gemäß der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) hinaus die barrierefreie Nutzung unserer Webseite.

Die Besucher der Homepage können die Inhalte mit über 25 Funktionen rund um die digitale Barrierefreiheit angepasst an ihre Einschränkung auf dem Bildschirm darstellen.

Praktische Hilfen sind beispielsweise die Vorlesefunktion, Farbfilter, ein großer Mauszeiger oder die Anpassung der Schriftgröße. Dabei erkennt Eye-Able®, welche Inhalte wie stark vergrößert werden sollen; das ursprüngliche Layout unserer Seite bleibt dabei bestehen. 

Mit Hilfe von Algorithmen wird das Farbspektrum für Menschen mit Farbschwächen (wie beispielsweise Rot-Grün-Schwäche) korrigiert, sodass die Inhalte besser wahrnehmbar sind. Mit einem Klick kann auch auf Nachtmodus umgestellt oder der Blau-Filter aktiviert werden: Dieser reduziert den schädlichen Blauanteil des Bildschirmlichts und ermöglicht allen eine augenschonende Nutzung.

Videos und multimediale Inhalte

Nicht alle Videos und multimedialen Inhalte (Panoramarundgänge) haben Untertitel. Alte, aus dem bisherigen Online Angebot der Stadt Goslar Videos und Parnoramen sind zum Teil nicht untertitelt. Es ist jedoch geplant, neu hergestellte Videos mit Untertiteln zu versehen und diese zu veröffentlichen.

Externe Verlinkungen

Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.goslar.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.

Videos in Gebärdensprache

Derzeit stehen auf www.goslar.de wenige Videos in Gebärdensprache von externen Anbietern zur Verfügung. Diese sind im Bereich Brand- und Bevölkerungsschutz zu sehen. Wann und ob eine Produktion erster eigener Videos in Gebärdensprache zu verschiedenen Themen geplant ist, wird noch entschieden. Dieses ist ressourcenbedingt.

Schlichtungsverfahren und Schlichtungsstelle

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach Paragraf 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Postadresse

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit
Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Gleichstellung
Postfach 141
30001 Hannover

Kontaktdaten

Telefon: 0511 - 120 4010
Telefax: 0511 - 120 99 4010
Email: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de

Internetseite

https://www.behindertenbeauftragte-niedersachsen.de/DE/Schlichtungsstelle/Geschaeftsstelle/Geschaeftsstelle_node.html

 

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