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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

  1. Die angepassten Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar werden in der beigefügten Fassung beschlossen und treten rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft.

 

  1. Die erforderlichen Mittel werden im Produkt 421-01 Sportförderung bereitgestellt.

 

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Sachverhalt:

Im Rahmen eines Änderungsantrages zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2024 (SV 2023/326-14) haben Ratsherr Niklas Prause sowie die Ratsfraktionen CDU und DIE LINKE die Erhöhung der in den Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar enthaltenen Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche auf jährlich 12  beantragt.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Zentrale Dienste und Finanzen am 05. Dezember 2023 beraten und angenommen. Entsprechend mehr Mittel stehen daher bereits im Haushaltsplan 2024 im Produkt 421-01 Sportförderung zur Verfügung.

 

Zur Umsetzung des genannten Antrages ist eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar erforderlich.

In der beigefügten Fassung wurden aufgrund dessen die unter dem Punkt II. Förderbedingungen Nr. 1 Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche genannten Bestimmungen aktualisiert. Weitere Anpassungen wurden nicht vorgenommen.

Die zukünftig entstehenden Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 9.000  werden im Produkt 421-01 Sportförderung bereitgestellt.

 

Die angepassten Richtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft und ersetzen damit die alten Richtlinien vom 11. Oktober 2023 (SV 2023/259-01).

 

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Bezug: SV 2023/326-14  Ä-Antrag zum Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, hier: Jugendsportförderzuschüsse; Ratsherr Niklas Prause, Ratsfraktionen CDU und DIE LINKE vom 23.11.2023

 

Anlage/n:

- Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar (angepasste Fassung)

- Zukunftsfähigkeit der Vorlage einschl. wirtschaftlicher Bewertung

 

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