Sachverhalt:
Im Rahmen eines Änderungsantrages zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung 2024 (SV 2023/326-14) haben Ratsherr Niklas Prause sowie die Ratsfraktionen CDU und DIE LINKE die Erhöhung der in den Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar enthaltenen Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche auf jährlich 12 € beantragt.
Der Antrag wurde in der Sitzung des Ausschusses für Zentrale Dienste und Finanzen am 05. Dezember 2023 beraten und angenommen. Entsprechend mehr Mittel stehen daher bereits im Haushaltsplan 2024 im Produkt 421-01 Sportförderung zur Verfügung.
Zur Umsetzung des genannten Antrages ist eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung des Sportes in der Stadt Goslar erforderlich.
In der beigefügten Fassung wurden aufgrund dessen die unter dem Punkt II. Förderbedingungen Nr. 1 Zuschüsse für Kinder- und Jugendliche genannten Bestimmungen aktualisiert. Weitere Anpassungen wurden nicht vorgenommen.
Die zukünftig entstehenden Mehrkosten in Höhe von jährlich ca. 9.000 € werden im Produkt 421-01 Sportförderung bereitgestellt.
Die angepassten Richtlinien treten rückwirkend zum 01. Januar 2024 in Kraft und ersetzen damit die alten Richtlinien vom 11. Oktober 2023 (SV 2023/259-01).