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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Kattenberg II“ legen in Ziffer 4. fest: „Die festgesetzte öffentliche Grünfläche mit der Allee darf nicht überfahren, beparkt oder bebaut werden, um Bodenverdichtungen zu vermeiden. Davon abweichend darf die Allee im Brandfall an der vorgesehen Feuerwehrzufahrt überfahren werden.“

 

Trotz vorhandenen Bauzäunen und Schrankenzäunen (Bilder 1 und 2) hält sich die Bauherrengemeinschaft Tessner/Junicke nicht an diese Festsetzungen des Bebauungsplanes. Reifenspuren belegen, dass Lastkraftwagen wiederholt über die öffentliche Grünfläche und den Wurzelbereich der geschützten Bäume gefahren sind und dabei nachhaltige Schäden angerichtet haben (Bilder 3 und 4). Offenkundig fand eine Kiesanlieferung unmittelbar vor Ostern statt, bei der die Bauzäune sogar geöffnet wurden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wer hat die Schrankenzäune zum Schutz der Baumbestände (Bilder 1 und 2)

beauftragt und bezahlt?

 

  1. Was wird die Verwaltung konkret veranlassen, um das Befahren des

geschützten Landschaftsbestandteils und der Wurzelbereiche der Bäume

künftig nachhaltig zu verhindern?

 

  1. Wer kommt für die Beseitigung der bereits entstandenen Schäden an der

Rasenfläche auf und bezahlt diese?

 

  1. Wird ein Bußgeld gegen die Verursacher und die Bauherrengemeinschaft

verhängt?

 

  1. Wo wird konkret die unbefestigte Feuerwehrzufahrt angelegt und wie wird

sichergestellt, dass eine Nutzung tatsächlich nur im Brandfall möglich ist?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wehrmann

rgerliste für Goslar und Vienenburg

 

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Anlage/n: 4 Bilder  

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