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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die sich aus der Anlage ergebenden Zuwendungen i. H v. 2.000,- Euro aus Geldspenden werden angenommen.

 

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Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 14.12.2010 hat der Rat der Stadt Goslar beschlossen, die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen gem. § 111 Abs. 8 NKomVG i. V. m. § 26 KomHKVO mit einem Wert über 2.000 Euro beim Rat zu belassen.

 

Die turnusmäßige Übersicht für die Annahme ist beigefügt.

 

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Anlage/n:

- Spendenübersicht

- Finanzielle Auswirkungen

 

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