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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung fertigt den Festsetzungsbescheid zur Ablieferung der Vergütungen, die der limitierten Ablieferungspflicht unterliegen, gegenüber Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner für das Kalenderjahr 2023 in Höhe von 2.060,00 Euro aus.

 

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Sachverhalt:

Frau Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner hat für das Jahr 2023 Vergütungen erhalten, die der limitierten Ablieferungspflicht im Sinne der Nebentätigkeitsvorschriften unterliegen (§ 40 S. 1 Beamtenstatusgesetz i. V. m. § 138 Abs. 9 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz, §§ 70, 75 des Niedersächsischen Beamtengesetzes sowie §§ 3,8 und 9 Niedersächsische Nebentätigkeitsverordnung).

 

 

Der von der Verwaltung für das Jahr 2023 ermittelte abzuliefernde Betrag beträgt danach insgesamt 2.060,00 Euro.

 

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Anlage:

-          Zukunftsfähigkeit der Vorlage einschl. wirtschaftlicher Bewertung

 

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