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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Goslar stellt gem. § 52 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) fest, dass die Mitgliedschaft von Frau Nina Di Febo gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG durch Mandatsverzicht beendet ist.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 15.04.2024 erklärte Frau Nina Di Febo auf ihr Mandat als Ratsmitglied zu verzichten.

 

Mit der Feststellung des Rates, dass der Sitz für die Ersatzperson freigeworden ist, kann die Ersatzperson gem. § 51 NKomVG nachrücken. Da die erste Ersatzperson, Frau Susanne Borkott, die Wahl nicht angenommen hat, ckt Herr Hans-Joachim Michaelis als neue Ersatzperson auf.

 

 

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Anlage/n: -

 

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