Sachverhalt:
Die Beauftragung der o. a. Dienstleistungen erfolgte bereits 2020 im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung über einen Zeitraum von drei Jahren mit Verlängerungsoption um weitere zwei Jahre, die in Anspruch genommen wurde.
Seit 2018 wurden die einstigen Verträge bei den Dienstleistern bis zur erneuten Auftragsvergabe fortgeführt, da die Objekte Historisches Rathaus und Kulturmarktplatz in das Ausschreibungsverfahren mit eingebunden wurden. Eine neue Gliederung und Zuordnung der städtischen Objekte war insoweit erforderlich und sinnvoll, sodass die Kultureinrichtungen gesondert ausgeschrieben wurden und nicht Bestandteil dieser Ausschreibung sind.
Zur Optimierung der Abläufe ist die Vergabe über einen Zeitraum von 3 Jahren mit einer Option zur Verlängerung um weitere 2 Jahre vorgesehen. Dieses Verfahren soll nach Ablauf dieses Ausschreibungszeitraumes für künftige Ausschreibungen dieser Dienstleistungen beibehalten werden.
Nach Nr. 4.4.1 der Dienstanweisung für die Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Goslar und deren Eigenbetriebe – Vergaberichtlinien (VRL) – ist bei mehrjährigen Verträgen ein Ratsbeschluss zur Absicherung der finanziellen Mittel herbeizuführen. Für die vorgesehenen Maßnahmen werden im Wirtschaftsplan 2025 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2025 - 2027 die erforderlichen Mittel eingestellt.
Da die Ausschreibung den aktuellen Schwellenwert von 221.000 € - bezogen auf die Laufzeit - überschreiten werden, ist in der Folge jeweils ein europaweites Vergabeverfahren vorgeschrieben.