Goslar bezaubert durch mittelalterliches Flair, malerische Gassen, imposante Bauwerke und die Mischung aus Tradition und Moderne. Viele Angebote sind auch in Goslar barrierefrei erlebbar.

Ob eine Erlebnisführung im Erzbergwerk Rammelsberg oder die Fahrt mit der Bimmelbahn – die alte Kaiserstadt lässt sich ganz individuell entdecken. Dazu gehört natürlich auch eine barrierefreie Anreise, die in Goslar entweder mit der Bahn oder mit dem Auto möglich ist. Der Bahnhof, direkt am Rande der Altstadt gelegen, bietet den idealen Ausgangspunkt für eine individuelle Entdeckungstour. 

Barrierefreie Angebote sind im Flyer "Goslar Barrierefrei" zusammengestellt und geben so eine erste Hilfestellung zur Orientierung für Menschen mit Handicap.

Flyer "Goslar Barrierefrei" zum Download

 

Behindertenbeauftragter

Zum 01.07.2020 hat der Rat der Stadt Goslar Herrn Axel Dietsch zum Behindertenbeauftragten ernannt. Am 21.Dezember 2021 wurde er erneut für die laufende Ratsperiode berufen.

Er ist zuständig für das gesamte Gebiet der Stadt Goslar.

Wesentliche Aufgabe des Behindertenbeauftragten ist es, die Stadtverwaltung und den Stadtrat über die besonderen Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung zu informieren und zu beraten sowie Impulse für eine Fortentwicklung der Behindertenpolitik auf kommunaler Ebene zu geben. Er bringt dabei die spezifischen Anliegen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie Anregungen von Behindertenverbänden und Wohlfahrtsverbänden ein. Dafür nimmt er auch an den Sitzungen von Ausschüssen des Rates der Stadt teil.

Er ist außerdem ständiges Mitglied (z.Zt. 2. Vorsitzender) des Inklusionsbeirates des Landkreises Goslar.

Der Behindertenbeauftragte ist auch Ansprechpartner für einzelne Menschen mit Behinderung selbst und unterstützt diese in ihren Bemühungen um Teilhabe und Rehabilitation. Dafür nutzt er seine Vernetzung mit professionellen Leistungserbringenden in der Beratung von Menschen mit Behinderungen.

Behindertenbeauftragte haben keine Möglichkeit, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen beziehungsweise ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Eine Einzelfallprüfung beziehungsweise Rechtsberatung darf von den Behindertenbeauftragten nicht vorgenommen werden, dies ist Rechtsanwälten sowie verschiedenen Beratungsorganisationen vorbehalten.

 

Kontakt:

Stadt Goslar
-Behindertenbeauftragter-
Charley-Jacob-Straße 3 (Raum 00.041, im Erdgeschoss)
38640 Goslar
Tel.: 05321-704-279 
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Sprechzeiten: Nach Vereinbarung

 

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