Als Teil des UNESCO-Weltkulturerbe bildet die Altstadt von Goslar einen bedeutenden touristischen Anziehungspunkt, der auch über die Grenze Deutschlands hinaus Beachtung findet. Darüber hinaus ist die Altstadt nicht nur eine attraktive Wohngegend, sondern auch das Zentrum des innerstädtischen Handels und der Dienstleistungen im Landkreis Goslar. Neben bedeutenden Einzeldenkmälern wie Kaiserpfalz, Kirchen und Hospitäler bestimmen vor allem die rund 1500 historischen Wohngebäude das Bild der Altstadt. Ein zentrales Anliegen der Stadt Goslar liegt in dem Erhalt dieses städtebaulichen Denkmals.

Angesichts der Herausforderungen durch den ökonomischen Strukturwandel, dem Klimaschutz und der Klimaanpassung sowie dem demografischen Wandel ist zunehmend eine soziale, wirtschaftliche und ökologische Stadtentwicklungspolitik nötig. Besonders im östlichen Teil der Altstadt wurden im Rahmen einer Voruntersuchung bauliche, städtebauliche und funktionale Mängel festgestellt. Nach Ratsbeschluss wurde der Antrag zur Aufnahme in das Förderungsprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gestellt, worauf 2016 die Aufnahme erfolgte. Seit 2017 bestehen mit der städtischen Förderrichtlinie und der Sanierungssatzung die rechtlichen Voraussetzungen für die Förderung privater Baumaßnahmen. Mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds wurde im Jahr 2019 zudem die Möglichkeit geschaffen, kleinteilige Projekte und Aktionen im Sanierungsgebiet finanziell zu unterstützen.

Das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ ist Teil der Städtebauförderung von Bund und Ländern zur Unterstützung der Kommunen bei der Stadtentwicklung. Zum Programmjahr 2020 wurden unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und städtebaulichen Rahmenbedingungen und der Einbeziehung von Maßnahmen zum Klimaschutz die Förderprogramme konzentriert und reformiert:

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenhalt im Quartier gemeinsam gestalten
  • Wachstum und nachhaltige Zusammenarbeit – Lebenswerte Quartiere gestalten

Das Sanierungsgebiet „Altstadt – Östlicher Teil“ wurde in das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ überführt. Schwerpunkte des Programms sind der Erhalt sowie die Modernisierung und Instandsetzung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes in der Altstadt zur Aufwertung des Wohnumfelds und des Stadtbilds. Nach wie vor ist die Beteiligung lokaler Akteurinnen und Akteure und der Bürgerinnen und Bürger am Stadterneuerungsprozess ein wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung.

Sanierungsgebiet

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Das Sanierungsgebiet „Altstadt – Östlicher Teil“ befindet sich im Stephaniviertel. Abgegrenzt wird das Gebiet im Norden von der Wallpromenade, im Westen von der westlichen Bebauung der Straßen Brüggemannstraße, Obere Kirchstraße und Schielenstraße. Im Osten verläuft die Grenze entlang der westlichen Seite der Kornstraße und Glockengießerstraße, im Südosten entlang der nordwestlichen Seite der Straße An der Abzucht.

Die Bauweise in dem Sanierungsgebiet wird vom Fachwerk dominiert. Der Denkmalschutzstatus der Gebäude besteht in diesem Gebiet fast flächendeckend. Neben den Gebäuden werden auch die städtebaulichen Strukturen sowie die historischen Wallanlagen vom Denkmalschutz erfasst.

Eine Erweiterung des Fördergebietes um das Gebiet „Altstadt – Südöstlicher Teil“ wurde 2019 beantragt. Die Bestätigung durch das Land Niedersachsen hat die Stadt Goslar im September 2020 erhalten und das Erweiterungsgebiet mit Ratsbeschluss vom 17.11.2020 förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt. Das Erweiterungsgebiet schließt sich im Südwesten des Gebiets „Altstadt – Östlicher Teil“ an. Dabei bilden im Norden die Straßen Breite Straße und Fleischscharren, im Westen die Straße Hoher Weg und im Süden die historischen Wallanlagen die Grenzen.

Verfügungsfonds

Mit der Städtebauförderung werden eine Aufwertung des Stadtbildes und eine Verbesserung der Lebensqualität in der östlichen Altstadt angestrebt. Die aktive Beteiligung und Mitwirkung der Einwohnerinnen und Einwohner im Sanierungsgebiet ist wesentlich für die Erreichung dieser Ziele. Dazu richtete die Stadt Goslar im Jahr 2019 einen Verfügungsfonds ein, aus dem Bürgerinnen und Bürger Zuschüsse für Projektideen zur Belebung der östlichen Altstadt beantragen können. Förderungsfähige Projekte schließen dabei beispielsweise Projekte zur Stärkung von nachbarschaftlichen Kontakten oder des Umweltbewusstseins, aber auch Workshops zur Aufwertung der östlichen Altstadt, Mitmachaktionen und Festivitäten ein.

Private Baumaßnahmen

Die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Altstadt – Östlicher Teil“ umfasst verschiedene Einzelmaßnahmen. Neben öffentlichen Maßnahmen wie die Umgestaltung des Stadttors Breites Tor unterstützt die Stadt Goslar private Eigentümerinnen und Eigentümer bei Baumaßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und Instandsetzung der Gebäude. Dazu können bei der Stadt Goslar Zuschüsse aus der Städtebauförderung beantragt werden. Ein Vordruck für die Beantragung steht zum Download zur Verfügung. Mit der Verfahrensbetreuung, der förderrechtlichen Abwicklung und für die Beratung hat die Stadt Goslar die Niedersächsische Landesgesellschaft mbH (NLG) als treuhänderischen Sanierungsträger beauftragt.

Des Weiteren ist es nach § 7h EStG möglich, erhöhte Absetzungen für Herstellungskosten oder Anschaffungskosten bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen, wie dem Gebiet „Altstadt – Östlicher Teil“, in Anspruch zu nehmen. Inbegriffen sind dabei Maßnahmen, die der Instandsetzung oder Modernisierung dienen oder zu denen sich der Eigentümer gegenüber der Stadt Goslar verpflichtet hat. Voraussetzung für die Bewilligung erhöhter Absetzungen ist, dass das betreffende Gebäude im festgelegten Sanierungsgebiet liegt und ein Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag mit der Stadt Goslar besteht. Zur Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen wird darüber hinaus eine Bescheinigung benötigt, die gebührenpflichtig bei der Stadt Goslar beantragt werden kann.

 

Tag der Städtebauförderung

2022

Bundesweit haben am 14. Mai 2022 wieder Städte und Gemeinden den Tag der Städtebauförderung gefeiert.

Im Sanierungsgebiet „Altstadt-östlicher Teil“ fanden gleich drei Aktionen statt: das Quartier konnte wieder eigenständig erkundet werden - Gebäude, die mit Unterstützung von Städtebauförderungsmittel modernisiert und instandgesetzt worden sind, wurden ausgewiesen und über QR Codes konnten Informationen auf der MachMit! Seite abgerufen werden. Im Stadtteilbüro war zudem der Sanierungsträger für Beratungsgespräche vor Ort.

Unter dem Motto „Lieblings-Tür“ wurden in einem Fotowettbewerb die schönsten Haustüren im Sanierungsgebiet gesucht. Alle eingereichten Fotos waren im Stadtteilbüro zu sehen – die Siegerfotos wurden im Vorfeld von einer Jury ausgewählt:

 

 

 

2021

Am 08. Mai 2021 fand bundesweit der Aktionstag „Tag der Städtebauförderung“ statt. Vor dem Hintergrund der Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie war es erforderlich, neue kreative Wege zu gehen, um im Austausch zu bleiben.

Für das Sanierungsgebiet „Altstadt – östlicher Teil“ fand am Tag der Städtebauförderung eine digitale Podiumsdiskussion statt. Eigentümerinnen und Eigentümer aus dem Gebiet, die Maßnahmen bereits umgesetzt haben oder diese planen, hatten die Gelegenheit in den Austausch mit dem Sanierungsträger, dem Quartiersarchitekten, dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz und dem Fachdienst Stadtplanung kommen. Beispielprojekte werden in kurzen Videos gezeigt, die in Zusammenarbeit mit der BBS Baßgeige erstellt wurden.

Parallel konnte an dem Tag das Sanierungsgebiet eigenständig erkundet werden: Gebäude wurden markiert, die mit Unterstützung von Städtebauförderungsmittel modernisiert und instandgesetzt worden sind. Dazu konnte man Informationen über QR Codes bei den Gebäuden und auf der MachMit!-Seite (machmit.goslar.de/altstadt-oestlicher-teil-2021) abrufen.

 

 

 

Sanierungsbeirat

Der Sanierungsbeirat „Altstadt – Östlicher Teil“ ist ein ehrenamtliches Gremium, das den Stadterneuerungsprozess begleitet und berät. Darüber hinaus übernimmt der Beirat die Aufgabe der Vermittlung zwischen der Stadt Goslar und den Bürgerinnen und Bürgern. Die Sitzungen des Sanierungsbeirats sind öffentlich und interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Nächste Sanierungsbeiratssitzungen:

  • Donnerstag, 04. Mai 2023 um 17:00 Uhr im MachMit!Haus, Markt 7
  • Donnerstag, 02. November 2023 um 17:00 Uhr im Sitzungsraum 01.004

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen:

Niedersächsische Landgesellschaft (NLG)

Sebastian Tränkner
Tel. 0511 1211-221
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Evelin Fleischhauer
Tel. 0511 123208-211
E-Mail:  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stadt Goslar

Juliana Bagus
Tel. 05321 704-376
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Stadtteilbüro „Altstadt – östlicher Teil“

Die NLG steht jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat von 14:00 bis 17:00 Uhr im Stadtteilbüro in der Breiten Straße 62 beratend zur Verfügung. Darüber hinaus sind nach Absprache Termine außerhalb der Bürozeiten möglich.

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