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Sommerserie: Projekte der Stadt #GoslarbautZukunft!

Teil 15: Sanierungsgebiet „Altstadt – östlicher Teil“

Von der Kaiserpfalz gehen wir nun in die Innenstadt und östliche Altstadt – auch hier gibt es mit dem Förderprogramm „Lebendige Zentren“ Potenzial für Modernisierung und Instandsetzung.

Neben ihren Sanierungsmaßnahmen hat die Stadt Goslar Anfang 2023 aber auch einen Leerstandswettbewerb initiiert und dafür 355.000 Euro an Fördermitteln erhalten. Bisher konnten darüber drei Leerstände in der Innenstadt beseitigt werden. Damit dem seitens der Stadt Goslar angestrebten Ziel, vier Leerstände zu beseitigen, entsprochen werden kann, ist geplant, den Wettbewerb fortzusetzen. Teil 15 der Serie #GoslarbautZukunft fokussiert sich im Folgenden auf das Sanierungsgebiet „Altstadt – östlicher Teil“.

Das Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“, ehemals „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Gebiet „Altstadt – östlicher Teil“ ist zudem bereits in vollem Gange: für über 80 private Gebäude sind Fördermittel in Höhe von rund 1,4 Millionen Euro an dortige Eigentumsbesitzende ausgezahlt worden beziehungsweise vertraglich bereits vereinbart. Ziel ist es, Gebäude und Ensembles im Sanierungsgebiet durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu erhalten. Da ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, sind auch an dieser Stelle interessierte Eigentümerinnen und Eigentümer dazu aufgerufen, sich bei der Stadt Goslar oder dem Sanierungsträger der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH zu informieren und Fördergelder zu beantragen.

Für eine persönliche Beratung steht der Sanierungsträger NLG jeden zweiten und vierten Donnerstag im Monat im Sanierungsbüro in der Breiten Straße 62 zur Verfügung. Termine sollten vorab telefonisch unter 0511/123 208 204 vereinbart werden. Zu beachten ist, dass für eine Förderung vor Baubeginn die Schließung eines Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrages zwischen den Eigentümerinnen und Eigentümern und der Stadt Goslar erforderlich ist. Nachträglich können Maßnahmen leider nicht mehr gefördert werden.
Vereine, Gewerbetreibende, Bewohnerschaft und Engagierte haben zudem über den Verfügungsfonds die Möglichkeit, sich aktiv in die Sanierungsmaßnahme einzubringen und zur Belebung und Aufwertung des Quartiers beizutragen. Projektideen, wie beispielsweise Mitmachaktionen oder kleinere Gestaltungsmaßnahmen, können mit einem Zuschuss unterstützt werden. Weitere Informationen zum Sanierungsverfahren sowie die Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Stadt Goslar unter www.goslar.de/stadt-buerger/stadtentwicklung/oestliche-altstadt zur Verfügung.

Darüber hinaus sind auch öffentliche Maßnahmen zur Entwicklung in der Altstadt relevant: Auch die Umgestaltung am Breiten Tor ist wesentlicher Teil der Sanierungsmaßnahme. Diese wichtige Eingangssituation wird hinsichtlich der verkehrlichen Funktion, aber auch zur besseren Wahrnehmbarkeit und Erlebbarkeit des Breiten Tores als historisches Ensemble aufgewertet. Dazu werden Fußwege verbreitert, die Radwegeführung geändert, Fahrstreifen angepasst und durch besondere Pflasterung die ehemalige historische Hofsituation hervorgehoben. Und die besonders erfreuliche Nachricht: Pünktlich zum Altstadtfest kann mit der Breiten Straße ein Teilbereich am Breiten Tor wieder freigegeben werden. Damit ist die Zufahrt in die Goslarer Innenstadt über die Breite Straße wieder möglich.

Ein schöner und von vielen Goslarerinnen und Goslarern lang erwarteter Satz – der jetzt auch der Schlusssatz der Sommerserie #GoslarbautZukunft, die mit Teil 15 endet, ist. Herzlichen Dank für Ihr Interesse an den Investitionen der Stadt Goslar der letzten Jahre, die wir in der Sommerserie in den letzten Wochen – zumindest auszugsweise – vorgestellt haben.
 

Kontakt und weitere Informationen

Stadt Goslar - PressestelleDaniela Siegl

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Pressesprecherin

Tel.: +49 5321 704 226 Fax: 05321-7041226

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