Mitarbeiterinnen der Wirtschaftsförderung betrachten das Warenangebot in einem neu eröffneten Geschäft in Goslar.
/ Stadtentwicklung & Wirtschaft Wirtschaft

Zweiter Leerstandswettbewerb geht in die zweite Runde

Vom 18. Dezember 2023 bis 14. Januar 2024 können sich interessierte Mieterinnen und Mieter mit ihren Konzepten bewerben.

Die erste Runde im zweiten Leerstandswettbewerb, in der Eigentümerinnen und Eigentümer ihre leerstehende Immobilie anbieten konnten, ist abgeschlossen. Jetzt können sich ab Montag, 18. Dezember, interessierte Mieterinnen und Mieter mit ihren Konzepten über den Button Dienstleistungen auf der Website www.service.goslar.de bewerben. Die Frist dafür läuft bis zum 14. Januar 2024.

Der Aufruf für Nachnutzungskonzepte für gewerbliche Leerstände richtet sich an potentielle Nachnutzende aus den Bereichen Start-up, Pop-Up, Einzelhandel, Gastronomie aber auch dem sozialen oder kulturellen Bereich. Über die Voraussetzungen für ein aussagekräftiges und tragfähiges Konzept informiert ebenfalls die Website. Für eine Bewerbung stehen in der zweiten Runde vier Immobilien mit ihrem Leerstand zur Verfügung: In Goslar befinden sich die Objekte in der Breiten Str. 13, der Breiten Str. 30A sowie in der Fischemäkerstr. 9. Ein zusätzlicher Leerstand wurde auch für den Ortsteil Hahnenklee angemeldet. Dieser befindet sich in der Rathausstr. 21.

Die Räumlichkeiten können Nachnutzende gestaffelt zu einem reduzierten Mietzins anmieten. Grundlage ist eine seitens der Eigentümerinnen und Eigentümer um 15 Prozent verminderte Miete. Aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ stehen seit Beginn des ersten Wettbewerbs bis zum 31. August 2025 Mittel in Höhe von 355.000 Euro bereit. Von diesem Geld mietet die Stadt Goslar die Immobilien an.

Für die ersten zwölf Monate wird die Immobilie den Nachnutzenden für 25 Prozent des von der Stadt Goslar zuzahlenden Mietpreises zur Verfügung gestellt. Für die Monate darüber hinaus werden bis zum Ende des Förderzeitraums 50 Prozent des von der Stadt Goslar zuzahlenden Mietpreises fällig. Soziale und kulturelle Einrichtungen zahlen von Beginn an einen Mietpreis in Höhe von 1 Euro/m². Die kalten und warmen Nebenkosten sind für alle in vollständiger Höhe vom Mieter zu tragen.

Link zu der o.g. Internetseite - Details zum Wettbewerb 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an
Skrollan Siegemund

Rammelsberger Straße 2
38640 Goslar

Kontakt und weitere Informationen

Stadt Goslar - PressestelleDaniela Siegl

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Pressesprecherin

Tel.: +49 5321 704 226 Fax: 05321-7041226

E-Mail schreiben

Seite teilen
Seite merken