… Denkmalschutz Fachdienst 4.1.1 Organisation Fachdienst 5.1.1 Kulturverwaltung, -organisation und -veranstaltungen Fachdienst 1.2.3 Steuern und Stadtkasse Fachdienst 2.1.2 Bürgerbüro und Standesamt …
… steht unter dem Vorbehalt, dass die Einrichtungen nicht für schulische, städtische oder andere vorrangige Veranstaltungen benötigt werden und andere städtische oder öffentliche Interessen der Benutzung…
… steht unter dem Vorbehalt, dass die Einrichtungen nicht für schulische, städtische oder andere vorrangige Veranstaltungen benötigt werden und andere städtische oder öffentliche Interessen der Benutzung…
… steht unter dem Vorbehalt, dass die Einrichtungen nicht für schulische, städtische oder andere vorrangige Veranstaltungen benötigt werden und andere städtische oder öffentliche Interessen der Benutzung…
… bis maximal sechs Personen sind unter Angabe von Kontaktdaten bis zum 28. Juli 2023 möglich. Diese können an veranstaltungen@goslar.de gesendet werden. Die Teilnahmegebühr beträgt 5,00 € pro Person (30,00 € pro Boot). …
… sich im ersten Obergeschoss. Der Raum ist wegen seines multifunktionalen Konzepts für verschiedene Veranstaltungen wie kleinere Konzerte, Präsentationen, Workshops und Ausstellungen geeignet. Die Ausstattung…
… Dritten zur Benutzung überlassen werden, soweit die Einrichtungen nicht für schulische oder städtische Veranstaltungen benötigt werden und andere städtische oder öffentliche Interessen der Benutzung nicht…
… Er dient der Verbesserung der sozialen und kulturellen Gegebenheiten in der Stadt und steht für Veranstaltungen im Rahmen dieser Benutzungssatzung zur Verfügung. §2 Benutzung der Einrichtung 1) Im Rahmen…
… überlassen werden, soweit die Einrichtungen nicht für schulische, städtische oder andere vorrangige Veranstaltungen benötigt werden und andere städtische oder öffentliche Interessen der Benutzung nicht…
… ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Goslar. Diese dient der Kommunikation und steht für Veranstaltungen im Rahmen dieser Benutzungsordnung zur Verfügung. II. 1. Benutzt werden können der große…