Häufige Fragen - kurz beantwortet
Rund um den Bibliotheksausweis
Den Bibliotheksausweis erhalten Sie an der Ausleihtheke der Stadtbibliothek. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis mit. Minderjährige Bibliotheksbenutzer benötigen bei der Anmeldung zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Falls Sie Staatsbürger eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, bringen Sie bitte Ihren Pass und die gültige Aufenthaltsgenehmigung mit. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Satzung der Stadtbibliothek an. Bitte teilen Sie uns Namens- und Adressänderungen zeitnah mit.
- Bibliotheksausweis: Die Jahresgebühr für zwölf Monate beträgt für Erwachsene 18 Euro. Es können alle entleihbaren Medien ausgeliehen und auch alle Online-Dienste kostenlos genutzt werden. Die Ausleihe von gebührenpflichtigen Medien ist zusätzlich zu bezahlen.
- Bibliotheksausweis für einen Monat: Alternativ besteht die Möglichkeit einer Einzelausleihe. Diese Monatsausleihe kostet jeweils 5 Euro. Es können innerhalb von vier Wochen Medien ausgeliehen werden. Die Ausleihe ist jeweils auf 3 Medien pro Ausleihe beschränkt. Die Benutzung der Online-Dienste ist nicht möglich. Die Ausleihe von gebührenpflichtigen Medien ist zusätzlich zu bezahlen.
- Familienkarte: Die Familienkarte kostet 25 Euro für zwei Erwachsene, die im selben Haushalt leben, einschließlich der Kinder. Diese Karten gelten auch 12 Monate. Es können alle entleihbaren Medien ausgeliehen und auch alle Online-Dienste kostenlos genutzt werden. Die Ausleihe von gebührenpflichtigen Medien ist zusätzlich zu bezahlen.
- Bibliotheksausweis ermäßigt: Kostet 10 Euro.
- Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ist die Karte kostenlos. Nur die Ausleihe von gebührenpflichtigen Medien ist zusätzlich zu bezahlen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Gebührentabelle.
Ja. Für diese Ausnahme bringen Sie bitte Ihren gültigen Personalausweis mit und zeigen ihn an der Ausleihtheke, um dadurch beim Entleihen der Medien einen Missbrauch zu verhindern.
Bitte teilen Sie uns den Verlust des Bibliotheksausweises unverzüglich mit, denn Sie haften für jeden Schaden, der durch den Missbrauch der verlorenen Karte entsteht. Für die Neuerstellung einer verlorenen Karte erhebt die Stadtbibliothek eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro.
Der Bibliotheksausweis ist nicht übertragbar und ohne ein schriftliches Einverständnis Ihrerseits, ist das Ausleihen der Medien über diese Karte nicht möglich.
Rund ums Ausleihen, Vormerken und Verlängern
Die Leihfrist der Medien beträgt drei Wochen, DVDs eine Woche.
Ja, das ist möglich. An unserem Rückgabeautomaten am KUMA Haupteingang können Sie Ihre Medien rund um die Uhr zurückgeben.
Bitte melden Sie es zeitnah. Das Medium muss dann von Ihnen ersetzt werden.
Ihr Passwort können Sie selbstständig über die Homepage der Stadtbibliothek ändern. Hierzu loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem bisherigen Passwort auf Ihr Bibliothekskonto ein. Nach erfolgreicher Anmeldung klicken Sie auf den Button „PIN ändern“. Jetzt können Sie Ihr neues Passwort eingeben. Um den Vorgang abzuschließen klicken Sie auf den Button „Speichern“. Außerdem können Sie Ihr Passwort persönlich an der Ausleihtheke der Stadtbibliothek ändern lassen. Bitte bringen Sie dafür Ihren gültigen Personalausweis mit.
Bitte kommen Sie persönlich in die Stadtbibliothek. An der Ausleihtheke können wir Ihr Passwort zurücksetzen. Bitte bringen Sie dafür Ihren gültigen Personalausweis mit, um einen Missbrauch auszuschließen oder nutzen Sie die "Passwort vergessen"-Funktion.
Sie haben die Möglichkeit, Ihr Konto über die Homepage der Stadtbibliothek aufzurufen und sich somit eine Übersicht über Ihre Medienausleihe zu verschaffen. Nach erfolgreicher Anmeldung klicken Sie hierzu auf den Button „Entleihungen“. Nun erscheint eine Auflistung mit den Medien, die Sie derzeit entliehen haben und deren Leihfristen.
Ja. Hierzu loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung und Ihrem Passwort auf Ihr Bibliothekskonto ein. Nach erfolgreicher Anmeldung rufen Sie das Medium auf, das Sie vormerken möchten. Dann klicken Sie auf den Button „Titel vormerken“. Das Medium ist dann für Sie vorgemerkt und wird unter dem Button „Vormerkungen“ angezeigt.
Ja. Sie werden entweder telefonisch, per E-Mail oder per Brief benachrichtigt.
Ja. Fachbücher und Zeitschriftenaufsätze, die nicht in der Stadtbibliothek vorhanden sind, beschaffen wir gegen eine Gebühr aus einer anderen Bibliothek. Dafür können Sie die kostenpflichtige Fernleihe benutzen.
Sie können bequem von zu Hause aus Ihre Medien entweder telefonisch unter 05321/704-493 oder auch selbstständig über die Homepage verlängern.
Hierzu loggen Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung (Nummer auf der Rückseite Ihres Bibliotheksausweises) und Ihrem Passwort (Geburtsdatum in der Form JJJJMMTT) auf Ihr Bibliothekskonto ein. Nach erfolgreicher Anmeldung klicken Sie auf den Button „Entleihungen“. Nun erhalten Sie eine Übersicht Ihrer entliehenen Medien. Um ein Medium zu verlängern, klicken Sie auf den Button „Verlängern“. Das Medium wird dann automatisch verlängert und das neue Abgabedatum wird angezeigt.
„Im Geschäftsgang“ bedeutet, dass das Medium bereits geliefert wurde, sich aber noch in der Bearbeitung befindet. Das Medium wird in Kürze für die Ausleihe zur Verfügung stehen.
Abgeben der ausgeliehenen Medien
Bitte setzen Sie sich zeitnah mit uns in Verbindung, wenn Sie bemerkt haben, dass das Rückgabedatum überschritten ist, um evtl. weitere Mahngebühren zu verhindern. Bei verspäteter Rückgabe entstehen Versäumnisgebühren.
Nach Ablauf der Leihfrist haben Sie eine Woche Zeit, Ihre Medien zu verlängern, ohne das Mahngebühren entstehen.
Ist diese Woche aber auch überschritten, dann entsteht:
1.Mahnung: Hier wird eine Pauschale von 2,00 € pro Medium.
Sind nach der ersten Mahnung zwei Wochen vergangen, dann entsteht:
2.Mahnung: Bei der zweiten Mahnung wird eine Pauschale von 2,00 € pro Medium und die Mahngebühren aus der ersten Mahnung erhoben.
Nähere Informationen zum Mahnverfahren entnehmen Sie bitte der Satzung der Stadtbibliothek Goslar.
Wenn Sie verhindert sind, die Medien zurück zugeben, kann ein Dritter für Sie Ihre ausgeliehenen Medien in der Stadtbibliothek abgeben.
Bei der Rückgabe wird, wenn gewünscht, der Rückgabebeleg mit ausgehändigt.