Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Gewährung von Beihilfen.
Allgemeine Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist, dass das Ratsgymnasium Goslar oder das Christian-von-Dohm-Gymnasium Goslar besucht wurde. Bei der Gewährung einer Zuwendung soll die Bedürftigkeit und Würdigung der zu fördernden Person ausschlaggebend sein.
Welche Ausbildung wird gefördert?
1. Fortbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule
Besondere Voraussetzungen
Antragstellung mit Lebenslauf und Erläuterung zum beabsichtigten Ausbildungsziel.
Förderungszeitraum
Einmalige Beihilfe zur Unterstützung des Ausbildungszieles.
Anträge
Anträge sind zu stellen an die Schulleitungen des jeweiligen o. g. Gymnasiums.
Weitere Auskünfte und Beratungen erteilt Ihnen
Charly-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 510