Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Ausbildung und Gesundheit junger Mädchen und Frauen unter 30 Jahren, die Einwohnerinnen der Stadt Vienenburg sein müssen.
Allgemeine Voraussetzungen
Bei der Gewährung einer Zuwendung soll die Bedürftigkeit und Würdigung der zu fördernden Person ausschlaggebend sein. Herkunft und Glaubensbekenntnis sowie parteipolitische Erwägungen bleiben außer Betracht.
Welche Ausbildung wird gefördert?
1. Schulbildung Gymnasium
2. Studium an einer Fachhochschule oder Universität
Besondere Voraussetzungen
Gewährung von BAföG und Antragstellung mit Lebenslauf und Erläuterung zum beabsichtigten Ausbildungsziel.
Förderungszeitraum
Bis Ende der Schulzeit bzw. für die Dauer der Regelstudienzeit
Welche Gesundheitsmaßnahme wird gefördert?
Alle Arten ärztlicher, chirugischer und sonstiger Behandlungen, die der Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit dienen, ohne Rücksicht auf den Behandlungsort.
Besondere Voraussetzungen
- Antragstellung mit Begründung der Notwendigkeit
- Finanzierungsplan
- Einkommens- und Vermögensverhältnisse
Material
Anträge zur Ausbildungs- und Gesundheitsförderung sind zu stellen an
Charly-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 510