
Zweck der Stiftung
Die Stiftung hat den Zweck, ehemaligen Schülern und Schülerinnen des Ratsgymnasiums zu Goslar, die nach Würdigkeit und Bedürftigkeit diese Auszeichnung verdienen, auf begründeten Antrag die weitere Ausbildung zu ermöglichen.
Allgemeine Voraussetzungen
Grundvoraussetzung ist, dass das Ratsgymnasium Goslar besucht wird oder wurde und der Antragsteller/ die Antragstellerin würdig und bedürftig im Sinne der Stiftung ist.
Welche Ausbildung wird gefördert?
1. Fortbildung an einer Hochschule, Fachhochschule oder Fachschule
Besondere Voraussetzungen
Antragstellung mit Lebenslauf und Erläuterung zum beabsichtigten Ausbildungsziel.
Förderungszeitraum
Einmalige Beihilfe zur Unterstützung des Ausbildungszieles.
Anträge
Anträge sind zu stellen an die Schulleitung des Ratsgymnasiums.
Weitere Auskünfte und Beratungen erteilt
Charly-Jacob-Straße 338640 Goslar
Tel.: +49 5321 704 510